Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 102

Präsident Dr. Heinz Fischer: Schlußsatz, bitte.

Abgeordneter Hermann Kröll (fortsetzend): "Trifft es zu, daß die Einsatzleitung nach Bekanntwerden des Umstandes, daß Hainzl noch lebt ...?" – Ich muß es abkürzen, die Frage lautet sinngemäß, ob die zufällig anwesende Frau Landeshauptfrau in dieser Richtung aktiv geworden sei. (Abg. Öllinger: Es trifft zu!) Die Antwort lautet: Ja, sie hat in die Rettungsarbeiten eingegriffen. Damit ist es auch ein Mitverdienst unserer Frau Landeshauptfrau, daß Georg Hainzl lebend geborgen werden konnte! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Smolle: Dieses Lob hat sich die Frau Landeshauptfrau nicht verdient! – Abg. Dr. Trinkl: Verdient!)

15.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: In einem Schlußsatz sind nicht mehr als drei Beistriche erlaubt, Herr Kollege!

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. Redezeit: 5 Minuten. Exakt! – Bitte.

15.17

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben über das Unglück in Lassing im Hohen Haus schon mehrmals diskutiert, und auch die heutige Debatte wird sicherlich nicht die letzte sein. Es wird noch Gelegenheiten geben müssen, die eine oder andere Frage im Detail zu erörtern. Derzeit wissen wir, daß die Erhebungen der Gendarmerie abgeschlossen sind und der Staatsanwalt und die Gerichte am Zug sind. Ich denke, wir sollten mit allen Beteiligten fair umgehen und Vorverurteilungen verhindern.

Es wird meiner Meinung nach auch interessant sein, welchen Bericht die internationale Expertenkommission erstellen wird und zu welchen Ergebnissen und Schlußfolgerungen diese Experten kommen werden.

Die vorliegende Anfragebeantwortung, die nunmehr diskutiert wird, ist im Zusammenhang mit der restlosen Aufklärung dieses Unglücks sicherlich ein wichtiges Dokument. Ich halte es aber auch für wichtig, in dieser Debatte darauf hinzuweisen, daß am 17. September ein Entschließungsantrag in diesem Haus die Mehrheit gefunden hat, in dem der Herr Wirtschaftsminister ersucht wird, dem Hohen Haus bis Ende November einen Bericht über die Ergebnisse seiner Recherchen und die laufende Entwicklung zu übermitteln. Sehr verehrte Damen und Herren! Ende November ist bald, und ich denke, wir alle werden diesen Bericht zeitgerecht, also bis Montag, in Händen halten.

Interessant ist für mich in diesem Zusammenhang auch die Frage: Wer trägt denn eigentlich die Kosten, die dadurch entstanden, daß dort Sicherungsmaßnahmen vorgenommen wurden, daß Rettungsmaßnahmen organisiert wurden und vieles mehr? Es gab ja das Versprechen, daß geprüft werden soll, inwieweit der Konzern Rio Tinto hiefür herangezogen werden kann. Es wäre interessant, zu erfahren, inwieweit diese Kostenverpflichtung nunmehr tatsächlich gegeben ist. Ich denke, es besteht großes öffentliches Interesse an dieser Frage.

Aber nicht nur die bereits entstandenen Kosten sind in diesem Zusammenhang zu nennen, sondern es fallen natürlich auch laufende Kosten an. Es ist daher die Frage gerechtfertigt, wer letztendlich diese Kosten trägt. Es wurde eine geologische Großuntersuchung in Auftrag gegeben, es gibt einen Wachdienst, der rund um die Uhr den Tagbruch bewacht, sogar mit Hundestaffeln, es gibt neun geplante Erkundungsbohrungen, die in Auftrag gegeben worden sind und die notwendig sind, es gibt einen Rund-um-die-Uhr-Pumpenbetrieb, der auch nicht gerade gratis ist, und zur Sicherung der Grube sind auch Betoninjektionen notwendig.

Wir wissen aus Zeitungsmeldungen, daß 15 Millionen Schilling für Notstandsmaßnahmen aus den Mitteln der Bergbauförderung an das Unternehmen gegangen sind. Daher stellt sich letztendlich die Frage: Ist eine Rückzahlungspflicht des Konzerns Rio Tinto oder von Luzenac gegeben oder nicht?


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