Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 106

Sicherheitsgutachten, und im nächsten Satz schreibt er, es gibt zwei Gutachten der Firma Austro Mineral. Vielleicht sollte sich der Herr Minister einmal entscheiden: Gibt es jetzt eines oder gibt es zwei? Wie viele gibt es?

Er führt dann weiter aus, womit sich diese Gutachten beschäftigen, nämlich im einen Fall mit der Errichtung des neuen Hauptförderschachtes und im anderen Fall mit der Lagerstättengeologie. Ganz egal. Wir würden diese Gutachten gern sehen und gern haben, kann ich nur sagen. Die Beurteilung, inwieweit das jetzt Gutachten sind im weiteren Sinne, auch was die Sicherheit angeht, können wir ja dann treffen. Das können wir ja dann bewerten. Nur: Die Tatsache, daß es Gutachten aus dem Jahr 1977 gibt, wurde uns nicht mitgeteilt. (Beifall bei den Grünen.) – Erster Punkt.

Darüber, daß es solche Gutachten gibt, gibt es völlig widersprüchliche Antworten des Herrn Ministers. Wir sind kein bißchen besser informiert aufgrund dieser Antwort, sondern diese zeichnet nur ein Bild – und das ist das, was uns beunruhigt –: daß der Wirtschaftsminister offensichtlich völlig überfordert ist in dieser Frage. Er antwortet einmal so und einmal so. Am 20. August gibt es eine Stellungnahme des Wirtschaftsministers, die schon einen Monat später ganz offensichtlich widerlegt ist und nicht mehr stimmt. Es gibt Anfragebeantwortungen des Wirtschaftsministers, die hinten und vorne keinen Sinn ergeben, um das einmal so zu sagen.

Ich könnte noch einige weitere Dinge hier vorlesen, die deutlich machen, daß vieles einfach nicht übereinstimmt mit dem, was bisher gesagt wurde, erhoben wurde, was wir wissen. Wir sagen: Gut, das wurde uns erzählt, das wurde uns berichtet!, aber es ist auch wert, überprüft zu werden. Warum soll nicht auch das, was uns berichtet wurde, überprüft werden? Das ist aber mit diesen Antworten des Ministers Farnleitner sicherlich nicht möglich.

Ich möchte nun noch einmal auf das eingehen, was mein Vorredner schon gesagt hat. Ich verstehe die Aufregung der ÖVP-Bürgermeister hier nicht. Sie müßten ja eigentlich froh sein, denn eines ist zumindest am Rande dieses tragischen Falles offensichtlich ins Rollen gebracht worden: daß die Bürgermeister und die Gemeinden Parteistellung bekommen in einer so wichtigen Angelegenheit. (Abg. Mag. Mühlbachler: Sie müssen uns nicht verteidigen! Auf Ihre Vertei-digung verzichten wir!) Sie bräuchten sich hier überhaupt nicht aufzuregen, und dafür, was hier geantwortet wird, müßten Sie sich bei Ihrem eigenen Kollegen "bedanken". Er versucht nämlich einmal mehr, den Bürgermeistern die Schuld in die Schuhe zu schieben, was überhaupt nicht notwendig ist, weil die Bürgermeister ja, wie bereits ausgeführt, keine Parteistellung gehabt haben, weil der Bürgermeister von Lassing gar nicht wissen konnte, wo Schwarzabbau betrieben wird oder nicht und ob er da Genehmigungen zu erteilen hat oder nicht.

Seien Sie doch froh! (Abg. Mag. Mühlbachler: Über Ihre Verteidigung sind wir nicht froh! Das könnte uns schaden! – Abg. Dr. Stummvoll: Die Bürgermeister verzichten auf Ihre Unterstützung! – Abg. Dr. Petrovic: Seit 1990 haben Sie Zeit gehabt! So "schnell" ist die ÖVP!) Das scheint ja jetzt zumindest geklärt zu sein in den koalitionären Verhandlungen, daß die Bürgermeister richtigerweise Parteistellung erhalten. Ich selbst habe lange genug im Bereich der Raumordnung gearbeitet; ich weiß es. Es ist dringend notwendig und richtig, daß die Gemeinden diese Parteistellung bekommen, die Kontrollmöglichkeit bekommen und ein Entscheidungsrecht bekommen, ein Mitentscheidungsrecht bekommen darüber, wo in ihrer Gemeinde was geschieht und wie geschieht. Das sei wenigstens resümiert aus dieser Anfragebeantwortung.

Mein letzter Satz: Ich stelle nach der Geschäftsordnung den Antrag, diese Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei den Grünen.)

15.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal klarstellen, bevor ich dem Herrn Bundesminister das Wort gebe, warum der Herr Justizminister hier sitzt. Das ist deshalb der Fall, weil es früher die Verfassungsbestimmung gegeben hat, daß bei jedem Auslandsaufenthalt eines Regierungsmitgliedes eine Vertretung dergestalt Platz zu greifen hat, daß über Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten für das verhinderte


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