Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 146

Konzern, der zwischen 20 und 30 Milliarden Schilling Gewinn im Jahr macht, der kann, so denke ich, auch dafür geradestehen, wenn einmal etwas passiert. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Jetzt weiß ich schon, das Recht der Kapitalgesellschaften sieht das nicht vor. Es gibt keine Durchgriffshaftungen zu den Muttergesellschaften von Konzernen. Ich denke aber, es ist hoch an der Zeit, einmal einen derartigen Gedanken auszusprechen, und ich meine, die internationale Gewerkschaftsbewegung, die Dritte Welt-Bewegung, die kritischen Christinnen und Christen sollten sich daranmachen, nicht nur zu klagen, daß es immer neue Vorstöße zur Ausweitung der Konzerninteressen gibt, im Sinne eines MAI-Abkommens, das man auch so unter der Tuchent durchziehen wollte, sondern man sollte auch einmal einen anderen Entwurf diskutieren.

Die Konzerne sollten wissen, daß sie im Ernstfall auch zur Kasse gebeten werden können, und zwar dann, wenn sie ArbeitnehmerInnenschutzgesetze und Umweltschutzgesetze notorisch und schwerwiegend verletzen. In solchen Fällen sollen sie zur Kasse gebeten werden können, dann sollen sie für die Folgen der Schäden, die sie in einer Gemeinschaft, an der Umwelt angerichtet haben, auch die finanziellen Konsequenzen tragen müssen.

Das klingt vielleicht utopisch – das gebe ich zu –, nur denke ich, es kann auf Dauer nicht angehen, die Folgen der Globalisierung zu beklagen und zu bedauern, daß die Politik gegenüber den immer dreister ausgeübten Interessen der KapitaleigentümerInnen immer ohnmächtiger wird, und nicht einmal in die Offensive zu gehen. Ich denke, eine derartige Durchgriffshaftung betreffend Konzerne wäre ein ganz wichtiges Instrument, um die negativen Auswirkungen der Globalisierung zu mindern oder hintanzuhalten.

Vielleicht gibt es Ihnen auch zu denken, daß zu den KapitaleigentümerInnen von Rio Tinto unter anderem in einem signifikanten Umfang auch die britische Königin gehört. Ich denke, es hinterläßt doch etwas Bitterkeit, wenn Personen und Eigentümerinnen und Eigentümer, von denen wir wissen, daß die Summen, über die wir heute reden, für sie eine Kleinigkeit darstellen, nicht einmal tangiert sind, vielleicht nicht einmal davon wissen, was da passiert ist. Da rede ich jetzt gar nicht von dem menschlichen Leid, sondern nur von den materiellen Auswirkungen. Vielleicht wissen sie das gar nicht, weil es kein Rechtsinstrument gibt, das besagt, daß sie sich damit auseinandersetzen müssen.

Meine Damen und Herren, vor allem von der Sozialdemokratie! Herr Staatssekretär! Ich denke, der Ausklang der EU-Ratspräsidentschaft wäre doch eine gute Gelegenheit, einmal in diese Richtung initiativ zu werden. Ich weiß, es wird lange dauern, bis ein derartiges Ziel erreicht ist, aber wenn man es nie beginnt, dann wird es auch nie erreicht werden.

Wenn man die Berichte aus den vielen Ländern, in denen Rio Tinto seine Spuren – oftmals Spuren der Verwüstung – hinterlassen hat, ernst nimmt, sie aufgreift und mit den GewerkschafterInnen, die schon dort aktiv waren, einmal redet, dann gäbe es eine breite Unterstützung für solch einen Vorschlag. Und ich glaube, wenn es die Idee einmal gibt, dann gibt es sicherlich auch eine Offensive in der Debatte, statt dauernd nur zu sagen: Das MAI wollen wir nicht! Und das wollen wir tatsächlich nicht.

Herr Staatssekretär! Vielleicht nehmen Sie diese Idee mit, vielleicht kann auch die eine oder andere Kollegin aus dem Hohen Haus etwas damit anfangen. Ich habe mich auch schon an die Gewerkschaftsbewegung gewandt. Ich würde es tatsächlich begrüßen, wenn die Frage einer Konzernhaftung – aus Anlaß dieses Budgetüberschreitungsgesetzes zu Lassing – thematisiert würde, sodaß wir vielleicht in einigen Jahren sagen können, das hat hier seinen Ursprung genommen, und es war einmal ein Schritt, eine Maßnahme, um die negativen Auswirkungen der Globalisierung wieder in den Griff zu bekommen und den Interessen der Umwelt und der ArbeitnehmerInnen zum Durchbruch zu verhelfen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Wimmer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 6 Minuten. – Bitte.


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