Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 52

Wie ist diese über einen langen Zeitraum abzuwickeln? – Ich glaube, hier sind viele wesentliche Fragen nur angerissen und in keiner Weise gelöst.

Die Überführung der Agenden an die BHs wird sich in gewaltigen Mehrkosten für den Steuerzahler auswirken, und die Qualität der abzuwickelnden Verfahren ist aus heutiger Sicht als sehr zweifelhaft zu erachten.

In letzter Minute – das sei Ihnen eingeräumt – haben Sie noch einen gewissen Realitätssinn walten lassen und einige Unstimmigkeiten etwas entschärft und versucht, verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen. Wieweit Ihnen das gelungen ist, wird die Zukunft zeigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon gesagt, daß heute der "Tag der Barbara", der Festtag der Berg- und Hüttenleute, ist. Der österreichische Bergbau und die österreichische Rohstoffwirtschaft haben im Lauf ihrer jahrhundertelangen Tradition viele Höhepunkte erlebt und viele Tiefpunkte überstanden. Sie werden auch diese Regierung und dieses Bergrecht überstehen. – In diesem Sinne ein herzliches Glückauf! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.26

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: gleichfalls 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.26

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich halte im Gegensatz zu meinen Vorrednern dieses Berggesetz für einen vernünftigen Kompromiß zwischen verschiedenen Interessen, einerseits jenen der Versorgung mit mineralischen Rohstoffen, der Erhaltung der Betriebe, der Erhaltung der entsprechenden Arbeitsplätze und auf der anderen Seite jenen insbesondere beim Obertagbergbau, also bei den Steinbrüchen, bei den Schottergruben, wonach die Erhaltung einer vernünftigen Lebensqualität in den Gemeinden und die Wünsche der Anrainer entsprechend berücksichtigt werden sollen. Und das ist insbesondere im Bereich der Steinbrüche und der Schottergruben – dort hat es das größte Problem gegeben – relativ gut geglückt. Ein Kompromiß wird nie alle zufriedenstellen, aber es handelt sich hier um einen Kompromiß, den ich für vernünftig halte.

Ich gehe davon aus – und das spielt insbesondere auch in meinem Bezirk eine Rolle –, daß man nicht einerseits jedem Häuslbauer vorschreiben kann, wie hoch das Haus zu sein hat, in welche Richtung der Giebel zu schauen hat und wie die Dachneigung zu sein hat, während man anderseits in Wohngegenden eine Schottergrube oder einen Steinbruch errichten und den halben Berg abtragen kann. Das ist absolut unmöglich. Diesbezüglich ist Vorsorge getroffen dahin gehend, daß in bestehenden Wohngebieten keine neuen Steinbrüche errichtet werden dürfen und daß es außerdem noch eine Schutzzone von 300 Metern gibt. Und auch für bestehende Betriebe gilt eine Schutzzone von 100 Metern. Ich glaube, daß wir damit die echten Bedürfnisse der Anrainer entsprechend mit berücksichtigen.

All jenen, die jetzt demonstrieren und meinen, daß das alles zu streng sei, muß man schon sagen – und das unterscheidet mich auch vom Abgeordneten Peter –, daß der Bergbaubetrieb, insbesondere der Steinbruch und die Schottergrube, im Gegensatz zum normalen Gewerbe- oder Industriebetrieb immer noch keine aktive Widmung braucht in dem Sinn, daß er eben als Abbaugebiet gewidmet ist, sondern er darf nur nicht durch bestimmte Widmungen, Wohnbaugebiet, Naturschutzgebiet plus 300 Meter, ausgeschlossen sein. Daher ist der Bergbaubetrieb, auch jener mit grundeigenen Mineralstoffen, also die Schottergrube und der Steinbruch, immer noch in bestimmter Weise anderen Gewerbebetrieben gegenüber privilegiert. Das ist ja auch der Grund, warum das nicht im Rahmen der Gewerbeordnung zu regeln ist.

Man kann sich einerseits dazu bekennen, weil ja die Anrainerinteressen durch die 300-Meter-Schutzzone mit berücksichtigt werden, und sollte auf der anderen Seite nicht so tun, als würde dieses Gesetz tatsächlich in hohem Umfang Arbeitsplätze gefährden und bestehende Betriebe umbringen.


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