Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 181

20.49

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz ist die Nachvollziehung des EU-Rechtes, weil Vertragsverletzungsverfahren gedroht haben.

Zum Inhalt ist zu sagen, daß das Umlageverfahren für sich durch die Internationalisierung nicht mehr zeitgemäß ist und daß das Gesetz ein deutliches Signal für das Drei-Säulen-Modell ist.

Wir werden diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Gredler. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.49

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Eigentlich wollte ich mich nicht beschränken, aber wenn Sie es sagen, werde ich mich kurz fassen.

Natürlich vollziehen wir EU-Recht nach, beziehungsweise sehen wir jene Schwierigkeiten, die es in puncto Anrechenbarkeit von Versicherungsjahren für die Pensionierung gibt. Das Problem ist, daß nicht der versicherungsmathematische Gegenwert, sondern der Rückkaufswert mit 3,5 Prozent verzinst ist. Dies ist die Grundlage dafür, daß diese Übung, die man da unternimmt, eigentlich sehr teuer ist. Hätten wir in Österreich das andere System, nämlich jenes des versicherungsmathematischen Gegenwertes als Rechnungsmöglichkeit, würden wir sehr viel günstiger aussteigen.

Aus dem bestehenden System ergibt sich ein wachsendes Problem. Jene Leute, die Mobilität ernst nehmen und ein paar Jahr in dem einem EU-Land, dann einige Jahre in einem anderen EU-Land und so weiter verbringen, aber nirgendwo genug Jahre zusammenbekommen, um überhaupt ein Anrecht auf eine Pension zu erwerben, werden Probleme bekommen. Im Grunde genommen sind sie aber die ganze Zeit erwerbstätig.

Das sind spannende Themen, die einerseits auf sozialer Ebene auszuverhandeln sind, bei denen wir uns aber andererseits auch im klaren sein müssen, daß wir das ganze System umstellen müssen, damit es nicht so teuer ist, wie es im Moment ist.

Frau Bundesministerin! Ich bedauere nur – jetzt ist sie gerade beschäftigt, aber das macht nichts (Bundesministern Hostasch spricht mit einem ihrer Mitarbeiter), vielleicht kann man ihr das ausrichten –, daß sogar der Verfassungsdienst um Neuformulierungen gebeten hat, weil dieses Gesetz so mißverständlich formuliert und dermaßen unklar ist, daß man wahrscheinlich sehr bald eine Novellierung, und zwar eine Novellierung ins Deutsche brauchen wird. Es gibt ja eine Kollegin in der ÖVP, die das immer überwacht. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie man Gesetze formuliert, sodaß sie keiner versteht. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

20.52

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Werte Damen und Herren! Man kann an einem Sitzungstag (Abg. Mag. Peter: Öllinger, die sechste! Die siebente!) – danke, Herr Kollege Peter – wahrscheinlich zwei Fehler machen. Erstens: Man preßt so viele Tagesordnungspunkte wie heute in einen Sitzungstag hinein, sodaß für die Debatte, auch wenn dieser Tagesordnungspunkt nicht der wichtigste ist, eigentlich keine Zeit ist und sich das Ganze wie im Hamsterrad abspielt.

Der zweite mögliche Fehler ist auch hinsichtlich dieses Gesetzentwurfes zu bemerken. Man preßt so viel in einen Paragraphen hinein, sodaß er kaum verständlich ist. Beide Fehler, Frau Bundesministerin, werte Kolleginnen und Kollegen, wären vermeidbar.


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