Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 165

Die Bundesregierung wird ersucht, eine Neufassung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 vorzubereiten, in die sämtliche Novellen eingearbeitet werden, und bei dieser Gelegenheit auch eine zeitgemäße Bezeichnung dieses Gesetzes vorzuschlagen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten stimmen diesen Gesetzesvorlagen sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

20.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.04

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abschluß dieser sehr ausführlichen Debatte möchte ich nur ganz wenige Punkte im Zusammenhang mit der Dienstrechtsreform anführen, die mir vor allem auch für die Zukunft wichtig erscheinen.

Erstens glaube ich, feststellen zu können, daß wir heute in einer Welt von unglaublichen Veränderungen leben. Diese Veränderungen gehen natürlich am öffentlichen Dienst nicht vorbei – gar keine Frage. Es ist sicherlich kein Zufall, daß es etwa in der Managementliteratur schon ganze Bibliotheken voll mit Büchern zu dem Thema "Management of Change" – das heißt, wie behandle ich Veränderungen – gibt. Ich meine, wenn wir heute ein Gesetzeswerk beschließen, von dem gesagt werden kann: Wir gehen wieder einen Schritt weiter, wir gestalten etwas für die Zukunft!, dann geschieht das aus der Erkenntnis des folgenden fundamentalen Grundsatzes, den jedes Unternehmen beachten muß: Man kann Reformen nur mit den Betroffenen und nicht gegen die Betroffenen, nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, durchführen. – Veränderungswille läßt sich nicht verordnen, er muß gemeinsam erarbeitet und gemeinsam erlebt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist auch ein wichtiger Grundsatz für die Zukunft unseres Verhältnisses zum öffentlichen Dienst. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens, meine Damen und Herren, müssen wir bei all diesen Veränderungen auch die gesamte unglaubliche Bandbreite des öffentlichen Dienstes berücksichtigen. Diese reicht ja von der Cobra-Sondereinheit bis hin zur Intensivkrankenschwester, von der Lehrerin in der Sonderschule bis hin zum Hochschulprofessor oder Höchstrichter. (Abg. Dr. Graf: Das ist das Problem!) Das erfordert natürlich eine sehr differenzierte Politik. Ich weiß – auch in der Wirtschaft ist es ähnlich; es gibt sehr differenzierte Interessen! –, wie schwierig es ist, entsprechende Zukunftsgestaltung zu betreiben und für die Betroffenen diese Reformpolitik so zu machen, daß sie sie mittragen können.

Ich muß sagen: Große Hochachtung vor den beiden Hauptverhandlern Staatssekretär Ruttenstorfer und Minister Willi Molterer. Sie haben sich an diesen Grundsätzen orientiert und uns deshalb heute ein erfolgreiches Werk zur Beschlußfassung vorgelegt.

Dritter Punkt: Gerade als Vertreter der Wirtschaft möchte ich eines sehr deutlich unterstreichen: Für uns in der Wirtschaft ist die Qualität der öffentlichen Verwaltung in immer größerem Ausmaß auch ein Wettbewerbsfaktor für den Wirtschaftsstandort Österreich. Es gibt wichtige Bereiche, die für den Wirtschaftsstandort Österreich in hohem Maße von Bedeutung sind. Ich nenne nur die Bereiche Infrastruktur, Energieversorgung, Ausbildung und die Frage, wie lange Behördengenehmigungsverfahren dauern. Daher bekennen wir uns in der Wirtschaft dazu, daß wir in diesem Bereich mit modernen Managementmethoden und mit entsprechenden gesetzlich fundierten Reformen arbeiten müssen.


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