Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 168

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist gleichfalls die Mehrheit. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 895/A (E) der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen betreffend § 42a Entschädigungsgesetz ČSSR (1565 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 896/A (E) der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen betreffend Entschädigungsgesetz ČSSR (1566 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nun die Punkte 9 und 10 der Tagesordnung auf, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als erster Redner Herr Abgeordneter Dr. Graf. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.15

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben nunmehr zwei Vorlagen zu verhandeln, die wieder einmal die sudetendeutsche Frage betreffen. Lassen Sie mich diese Gelegenheit wahrnehmen, im ausgehenden Jahr 1998, dem "Jahr der Menschenrechte", dazu einige Gedanken einfließen zu lassen, weil es mich persönlich, aber auch unsere Fraktion wirklich betrübt, daß wir uns in der Frage der Behandlung der sudetendeutschen Anliegen und überhaupt der volksdeutschen Vertriebenen hier in diesem Hause – das ist klar sichtbar – aus verschiedenen Gründen von einem bereits vorhandenen Konsens schrittweise wegbewegen.

Diese Tendenz ist meines Erachtens ganz klar und deutlich erkennbar. Es war bis weit in die neunziger Jahre breiter und einstimmiger Konsens, daß die Anliegen der Sudetendeutschen und auch der volksdeutschen Vertriebenen nahezu immer eine einhellige Beschlußfassung fanden. Ich erinnere nur daran, daß in diesem Hause bereits im Jahre 1990 ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Preiß, Dr. Gaigg und Dr. Ofner, den damaligen Vertriebenen-Sprechern der drei großen Parteien, einstimmig – auch mit den Stimmen der Grünen; die Liberalen waren damals noch nicht in diesem Hohen Haus vertreten – gefaßt wurde, daß endlich – wirklich endlich! – unter Einbeziehung der Vertriebenenverbände sowie der maßgeblichen Stellen in Österreich eine Stiftung zur Erhaltung eines Kulturzentrums, eines "Hauses der Heimat" gegründet werden sollte.

Dieser Entschließungsantrag wurde zwar einhellig und einstimmig gefaßt, fand jedoch das Schicksal vieler Entschließungsanträge. Er wurde aufgrund des Ablaufes der Legislaturperiode verfristet und im wesentlichen niemals umgesetzt. Die damalige Willensbildung aber war eindeutig und klar! Man wollte in diesen Fragen selbstverständlich ein Signal, ein Zeichen dafür setzen, daß man gewillt sei, ein Kulturzentrum, ein "Haus der Heimat" in Gestalt eines Traditionshauses, eines Geschichtshauses zu gründen und auch ständig zu erhalten, und daß gerade uns Österreichern das Vertriebenenthema ein Anliegen sei. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dieser Konsens – das ist für mich, für meine Fraktion, aber auch für viele Betroffene klar erkennbar – bröckelt nun immer mehr. Herr Kollege Höchtl! Wir sind uns zwar in der Sache einig, in der Beschlußfassung leider Gottes nicht so sehr, aber wir sollten diesen Konsens wieder finden! Ich meine, daß die sozialdemokratische Fraktion in diesem Hause an diesem Auseinanderdriften große Schuld hat.


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