Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 215

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch dieser Antrag ist vom Nationalrat mit Mehrheit genehmigt und damit beschlossen.

Danke, Herr Bundesminister.

19. Punkt

Erste Lesung des Antrages 908/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), BGBl. Nr. 410/1975 in der geltenden Fassung, geändert wird

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Das Wort erhält die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. – Bitte.

23.47

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, daß Sie dieses Thema in- und auswendig kennen und daß Sie das Gefühl haben, daß man nicht mehr darüber nachdenken muß. Sie haben dieses Thema abgehakt, insbesondere die Abgeordneten der großen Koalition, und meinen, damit hätten es auch alle anderen abgehakt.

Ich halte das für einen Fehler, denn Kontrollinstrumente gehören zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit. Das heißt, es ist ein ernstes Thema, das man nicht ganz einfach zur Seite schieben kann. Ich meine, daß gerade die parlamentarische Kontrolle ein Herzstück dieser Kontrollinstrumente sein sollte.

Das Parlament hat mehrere Kontrollinstrumente. Frau Abgeordnete Krammer wird in einem dieser Kontrollinstrumente demnächst ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Volksanwaltschaft ist ein solches Instrumentarium. Der Rechnungshof ist ein solches Instrumentarium. Wir haben Fragerechte, wir haben Kontrollausschüsse, und wir haben die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse einzurichten.

Wie mit diesen Kontrollrechten umgegangen wird, zeigt eine bedauerliche Entwicklung, und zwar auch, was die Instrumente betrifft. Sie wissen, daß wir erst kürzlich darüber diskutiert haben, wie zum Beispiel das Instrumentarium Volksanwaltschaft ausgestattet ist. Ich wiederhole es, auch wenn es Ihnen vielleicht auf die Nerven geht, und zwar deshalb, weil ich möchte, daß im Protokoll festgehalten wird, daß es eine Oppositionspartei gibt, die sich mit diesen rechtsstaatlichen Instrumenten auseinandersetzt, auch wenn das vielleicht nicht populär ist.

Sie höhlen das Kontrollinstrument Volksanwaltschaft immer mehr aus, indem Sie immer mehr ausgliedern. Die Mehrheitsverhältnisse des Bundes bleiben zwar aufrecht, daher kann der Rechnungshof durchaus kontrollieren, die Volksanwaltschaft lassen Sie jedoch nicht kontrollieren. Sie wollen unter sich bleiben, indem Sie nur den drei stärksten im Parlament vertretenen Parteien überhaupt ein Vorschlagsrecht geben. Es kann nicht Ausdruck eines ernstzunehmenden Kontrollbedürfnisses sein, wie Sie sich diese Instrumente herrichten, und ich sage absichtlich so locker "herrichten", denn diesen Eindruck hat man. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Mit dem Fragerecht gehen Sie ähnlich um, mit den Fragen, die wir auf schriftlichem oder mündlichem Weg an die Regierungsmitglieder einbringen können. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß wir deswegen oft parlamentarische Anfragebesprechungen machen müssen, weil die Antworten entweder ungenügend sind, nicht stimmen und weil Sie versuchen, lediglich eine Pflichtübung zu erfüllen. Auch dieses Kontrollinstrumentarium wird von Ihnen offensichtlich als eine Lästigkeit empfunden.

Die Art, wie die Kontrollausschüsse in diesem Parlament gehandhabt werden, ist überhaupt ein Kapitel für sich. Ich brauche nur daran zu erinnern, was sich Landeshauptfrau Klasnic letztens


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