Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 89

Semmering-Basistunnels zu präferieren. Von diesem Modell scheint man nun abgekommen zu sein, doch restlose Klarheit besteht diesbezüglich noch nicht.

Aufgrund der fehlenden Entscheidungsgrundlagen ist der Rechnungshof zum Ergebnis gekommen, daß es in Frage steht, ob der Semmering-Basistunnel die zweckmäßigste Lösung des Ausbaus der Südbahn darstellt. Er hat daher in seinem Bericht die fehlenden Entscheidungsgrundlagen eingemahnt und empfohlen, daß es nunmehr gilt, diese Entscheidungsgrundlagen nachzuholen, um eine gesicherte Entscheidung treffen zu können.

Es ist sehr bemerkenswert, daß – unabhängig vom Rechnungshof – seitens des Bundesministeriums für Verkehr auch eine unabhängige Expertengruppe eingesetzt wurde, deren Ergebnis sich in den grundlegenden Feststellungen mit jenen des Rechnungshofes deckt. Die Expertengruppe führt in ihrem vor einigen Monaten erstatteten Bericht wörtlich aus – ich zitiere –: "Es gehören die gravierenden Änderungen der bisherigen Rahmenbedingungen berücksichtigt."

Das heißt, die Expertengruppe ist gleich wie der Rechnungshof der Ansicht, daß es die geänderten Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der letztlichen Entscheidungsfindung zu berücksichtigen gilt. Auch die Expertengruppe führt in diesem Zusammenhang den geplanten Beitritt der Reformstaaten zur Europäischen Union und die Änderung der Verkehrsprognosen an.

Die Expertengruppe empfiehlt schließlich dem Bundesministerium die Vornahme einer Variantenuntersuchung. Unter Varianten versteht dabei die Expertengruppe sowohl Alternativen als auch Ergänzungen. Insgesamt listet die Expertengruppe in ihrem Bericht acht Varianten auf, darunter die Scheitelstrecke, den Semmering-Basistunnel selbst, die Aspangbahn, die ungarische Flachbahn, die Süd-Ost-Spange mit einer geänderten Trassenführung, also abweichend von der Variante der Machbarkeitsstudie des Jahres 1991, die sogenannte Süd-Ost-Spange light, und letztlich auch Kombinationen all dieser Varianten.

Als nicht zielführend sieht die Expertengruppe den Vollausbau der Scheitelstrecke und den Vollausbau der Aspangbahn an. Der Rechnungshof teilt die Auffassung, daß ein Vollausbau der Bergstrecke, also der Scheitelstrecke des Semmerings, und der Aspangbahn wohl nicht als sehr realistisch eingestuft werden kann. Ich möchte aber betonen: Es handelt sich dabei um den Vollausbau dieser beiden Strecken, also um den Ausbau zu Hochleistungsstrecken. Unabhängig davon wäre sehr wohl zu prüfen, inwieweit eine sanierte Scheitelstrecke und eine teilausgebaute Aspangbahn nicht doch durchaus zielführende Varianten sein können. Insoweit steht der Rechnungshof auch nicht im Widerspruch zum Ergebnis der Expertengruppe.

Die Expertengruppe fordert schließlich die Vornahme der Variantenuntersuchung in den nächsten zwei Jahren und hat diesbezüglich im Rechnungshofausschuß eine gewisse Präzisierung vorgenommen, indem sie diese zwei Jahre als Maximalfrist angesehen hat.

Die Expertengruppe hat darüber hinaus auch ganz bestimmte Kriterien vorgesehen, die im Rahmen dieser Untersuchung zu berücksichtigen sind. Das ist die technische Machbarkeit, das sind die Kosten, das sind die Planungs- und die Bauzeit, das sind die Kapazitäten für den Güterverkehr, und das ist die Wettbewerbsfähigkeit des Personen- und Güterverkehrs im Vergleich zur Straße. Der Rechnungshof schließt sich auch diesem Kriterienkatalog der Expertengruppe an.

Der Rechnungshof hat das Ergebnis der Expertengruppe in seinen Bericht einfließen lassen und dazu auch eine Stellungnahme abgegeben. Er hat empfohlen, daß die von der Expertengruppe angemahnte Variantenuntersuchung ehestmöglich durchgeführt werden möge. In diesem Zusammenhang steht im Rechnungshofbericht diesbezüglich wörtlich folgendes – ich zitiere –:

"Der Rechnungshof sah sich durch die Aussagen der Expertengruppe vor allem in seiner Forderung nach Klarstellung, welche Linienführung die künftige Südbahn nehmen soll, bestätigt. Er empfahl dringend, die von der Expertengruppe angeregten Untersuchungen auch losgelöst von den beim Tunnelobjekt noch offenen Verfahren beziehungsweise Rechtsfragen durchzuführen."


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