Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 90

Als weitere Empfehlung hat der Rechnungshof in seinen Schlußbemerkungen ausgeführt, daß mit einer Inangriffnahme des Haupttunnels zuzuwarten ist. Das ist der von mir erwähnte und so vielzitierte Baustopp. Und er ergibt sich auch rein logisch aus den Empfehlungen der Expertengruppe und des Rechnungshofes. Denn es wäre nun tatsächlich nicht einsichtig, wenn unabhängig und losgelöst von den Untersuchungen, die die Expertengruppe angeregt hat, mit einem Bau des Haupttunnels begonnen oder wenn mit einem weiteren Vortrieb des Sondierstollens fortgesetzt würde.

Es ist die logische und sachliche Konsequenz aus den Empfehlungen der Expertengruppe und den insoweit auch deckungsgleichen Empfehlungen des Rechnungshofes, und es kann darin auch nur eine sachliche Empfehlung gesehen werden und keinesfalls eine politische Einflußnahme des Rechnungshofes worauf auch immer. Denn damit wird kein Präjudiz im Hinblick auf die letztliche Entscheidung vorgenommen. Es geht nur darum, daß die Variantenuntersuchung nur dann sinnvoll sein kann, wenn das Ergebnis dieser Untersuchung abgewartet wird und mit dem eigentlichen Tunnelbau – sollte das Ergebnis positiv ausfallen – erst danach begonnen wird und nicht bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem die Variantenuntersuchung noch nicht abgeschlossen ist.

Ich darf in diesem Zusammenhang nur daran erinnern, daß auch der damalige Verkehrsminister und heutige Bundeskanzler Klima, als er beim Schweizer Unternehmen Prognos eine Studie in Auftrag gab, bis zum Vorliegen dieser Studie einen Baustopp ausgesprochen hat. Das ist auch völlig klar, denn der damalige Minister Klima wollte durch die Studie Klarheit über die gegebenen Verhältnisse haben, und es wäre schon damals nicht ratsam gewesen, vor Vorliegen der Studie mit weiteren Arbeiten zu beginnen. Deshalb wurde auch damals von Minister Klima ein Baustopp ausgesprochen.

Zusammenfassend ergibt sich daher nach Meinung des Rechnungshofes, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine definitiven Aussagen über die Trassenführung der Südbahn und über die Details des Ausbaus der Südbahn möglich sind.

In diese Richtung gehen auch die Empfehlungen des Rechnungshofes in seinen Schlußbemerkungen, und ich finde es außerordentlich positiv, daß der Herr Bundesminister diese Empfehlungen des Rechnungshofes und damit in letzter Konsequenz auch die Anregungen der Expertengruppe aufgegriffen hat und eine Variantenuntersuchung in Auftrag gab.

Damit wird, was für den Rechnungshof durchaus keine Selbstverständlichkeit darstellt, einer Empfehlung von ihm in sehr kurzer Zeit Rechnung getragen. Und darüber hinaus wird jetzt auch mit dem Bau des Hauptstollens so lange zugewartet, bis die Variantenuntersuchung vorliegt. Damit ist der vom Rechnungshof angemahnte Baustopp auch von seiten des Herrn Ministers bestätigt worden.

Ich betrachte das als Erfolg des Rechnungshofes, und ich sehe darin auch den von mir bereits mehrfach betonten Gleichklang in der weiteren Vorgangsweise zwischen dem Ministerium und dem Rechnungshof.

Was erwartet sich nun der Rechnungshof von der Variantenuntersuchung? – Erstens einmal ist der Rechnungshof der Meinung, daß die von den Experten angeführte Maximalfrist von zwei Jahren wesentlich unterschritten werden sollte. Ich bin diesbezüglich der Meinung des Herrn Ministers, daß mit einem Jahr wohl das Auslangen gefunden werden wird.

Zweitens erwartet sich der Rechnungshof – diese Erwartungshaltung wird auch von anderen geteilt –, daß im Rahmen der Variantenuntersuchung auch tatsächlich alle von der Expertengruppe als zielführend angesehenen Varianten untersucht werden. Zu den als zielführend angesehenen Varianten hat die Expertengruppe auch die Süd-Ost-Spange gezählt, allerdings nicht in der Trassenführung der Machbarkeitsstudie des Jahres 1991 – auch insoweit besteht Deckungsgleichheit mit dem Rechnungshof –, aber sehr wohl in einer neuen Trassenführung. Der Bericht der Expertengruppe geht auch sehr ausführlich auf diese neue Süd-Ost-Spange ein und mahnt in diesem Zusammenhang auch gegenüber dem Ministerium an, daß man diese Variante mit berücksichtigen sollte.


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