Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 139

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gredler, Kolleginnen und Kollegen

Der Entschließungsantrag 931/A (E) der Abgeordneten Mag. Posch und Amon betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der genitalen Verstümmelung von Frauen möge um folgenden Punkt 5 ergänzt werden:

5. "Im Rahmen der gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik der EU, und auch in Österreich, Richtlinien auszuarbeiten, die sich mit der spezifischen Situation von weiblichen Flüchtlingen beschäftigen und in diesem Zusammenhang auch das Problem der Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane aufzunehmen."

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Ich glaube, daß die Kollegin, die dies geschrieben hat und sich unter Umständen auch heute noch zu Wort melden wird, völlig recht hat: Wir brauchen innerstaatlich eine Möglichkeit, bevor wir auf die EU-Ebene gehen, und nicht umgekehrt. Es haben uns genügend EU-Länder ein diesbezügliches Vorbild gegeben. Daher ist es, wie ich finde, wirklich hoch an der Zeit, nicht wieder das auf die EU abzuschieben, was uns unangenehm ist.

Dasselbe könnte ich auch über den gemeinsamen Antrag über Rüstungsausgaben und Entwicklungspolitik sagen, den Herr Kollege Moser noch kommentieren wird. Ich halte es für sehr schade, daß wir auch da die Verantwortung auf die nächste internationale Ebene abschieben, sehe aber ein, daß wir mehr Verhandlungen in Österreich brauchen, und daher bin ich einverstanden, daß wir das bei diesem Antrag so machen.

Aber was die Verstümmelung von Frauen betrifft – ein Problem, das seit 1951 aufgezeigt wird –, ist es wirklich hoch an der Zeit, in Österreich aktiv zu werden. Ich würde mir wirklich wünschen, daß Sie, Herr Bundesminister, Ihre Partei dazu bringen könnten, diesem gemeinsamen Abänderungsantrag, den ich eingebracht habe, auch zuzustimmen. Dann hätte ich überhaupt kein Problem, Herr Kollege Posch und Herr Kollege Amon, mit Ihrem Antrag, den Sie nach meinem Antrag eingebracht haben, mitzugehen und meinen zurückzuziehen. Aber unter den Voraussetzungen, wie ich sie jetzt beurteilen kann, ist mir das leider nicht möglich.

Ein paar Worte noch zum Abänderungsantrag der Freiheitlichen Partei. Er ist im großen und ganzen sehr begrüßenswert. Man kann aber eines nicht machen: Man kann nicht die Vergabe der EU-Mittel für die finanzielle Hilfe in den Entwicklungsländern mit der Einhaltung des Verbotes von Genitalverstümmelung junktimieren, und zwar aus dem Grund nicht, weil ein Teil dieser Gelder ja gerade für die Verhinderung von Genitalverstümmelung aufgewendet wird. Wenn man diesen Hahn zudreht, dann haben die Frauen dort überhaupt keine Chance mehr.

Ich meine, wir sollten diesen Punkt vielleicht überdenken. So, wie der Antrag verfaßt ist, kann ich ihm nicht zustimmen, obwohl ich genau dieselbe Beurteilung habe: Es handelt sich um eine schwere Menschenrechtsverletzung, und es handelt sich um eine schwere Körperverletzung. Daher sollten wir uns, wie ich meine, diesbezüglich wirklich auf ein- und derselben Schiene bewegen, und zwar das gesamte Parlament.

Ich hoffe, daß ich noch im Laufe dieser Debatte eine positive Antwort von den Regierungsparteien erhalte, damit ich sagen kann, endlich einmal haben wir eine gemeinsame Materie in diesem Haus durchgebracht, sodaß wir uns alle miteinander darüber freuen können, daß es in Zukunft vielleicht einigen weiteren Mädchen gelingen kann, zu überleben, denn es stirbt ja ungefähr jede vierte Frau, die sich einer solchen Prozedur unterziehen muß. Alle fünf Minuten wird auf dieser Welt ein Mädchen beschnitten! Wenn wir dazu unseren Beitrag leisten könnten, daß das endlich abgeschafft würde, dann wäre das sehr lobenswert! – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.14


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