Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 154

Wir sind jedenfalls weiterhin der Auffassung, daß jemand, der eine derartige Unterstützung haben möchte, auch eine entsprechende Leistung erbringen muß. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aber eine Klarstellung ist immer gut, weil sich Profile dadurch ergeben, daß unterschiedliche Auffassungen dokumentiert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was die Inhalte dieser Novelle anlangt, so möchte ich nur einige Punkte erwähnen, etwa auch das Ausmaß der Novelle, das nicht gerade als klein zu bezeichnen ist.

Mit dieser Novelle erfolgt eine Erhöhung des Gesamtausmaßes der Schüler- und Heimbeihilfen um 25 Prozent. 25 Prozent sind meiner Meinung nach gewaltig. (Abg. Schaffenrath: Das Geld haben wir schon im Budget! Das haben Sie sich vorher angespart!) – Entschuldigung! Sie können natürlich immer herausmeckern, das stört nicht, aber Sie sollten anerkennen, daß 25 Prozent eine gewaltige Steigerung bedeuten. Das stellt immerhin mehr dar als der seit der letzten Erhöhung erfolgte Inflationslevel.

Wir wollen damit erreichen, daß auch mehr Schüler in den Genuß dieser Schul- und Heimbeihilfe kommen. Es wird dies wahrscheinlich eine Größenordnung von rund 4 000 Schülern sein, die diese Beihilfe künftig zusätzlich erhalten können. Insgesamt wird dann im Schuljahr 1999/2000 ein Gesamtbetrag in der Höhe von 559 Millionen Schilling zur Verfügung stehen.

Ich möchte anhand eines Beispieles erläutern, wie sich das tatsächlich auswirken wird: Nehmen wir einen Vater mit einem Bruttogehalt von 20 000 S an, der Alleinverdiener, Angestellter und verheiratet ist und zwei Kinder hat. Ein Kind besucht die Hauptschule, das andere die berufsbildende Schule. Bisher hat er aufgrund dieser Kategorien 5 000 S erhalten, ab September dieses Jahres, also ab September 1999, wird er 9 000 S erhalten. Das ist eine wirklich beachtliche Steigerung! Wir sind stolz darauf, daß wir das gemeinsam mit der großen Mehrheit im Unterrichtsausschuß diskutieren und beschließen konnten.

Ich meine, wenn wir in Hinkunft rund 34 000 Schülern diese Schülerbeihilfe beziehungsweise Heimbeihilfe tatsächlich geben können, dann ist die entsprechende Begründung, warum wir diese Novelle diskutiert haben und heute beschließen werden, die, daß dies tatsächlich eine Erweiterung, eine Verbesserung darstellt, zu der wir sehr gerne ja sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.13

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Antoni. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

19.13

Abgeordneter Dr. Dieter Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die positive Weiterentwicklung dieses Schülerbeihilfengesetzes wurde bereits von meinen beiden Vorrednern angesprochen. In der Tat kommt es zu einer Erhöhung der Schülerbeihilfen, der Heimbeihilfen, der Fahrtkostenbeihilfen sowie der außerordentlichen Unterstützungen – und dies jeweils für Oberstufenschüler.

Die Erhöhungen hat Kollege Höchtl ebenfalls bereits angesprochen. Rund 115 Millionen Schilling mehr stehen für Schülerinnen und Schüler nun zur Verfügung. Auch die Ausweitung des Bezieherkreises von derzeit etwa 30 000 auf zirka 34 000 ist allemal zu begrüßen.

Erwähnen möchte ich auch noch den Abänderungsantrag, Kollege Höchtl, den wir beide im Rahmen der Unterrichtsausschußsitzung eingebracht haben und der sicherstellt, daß in Hinkunft alle errechneten Beihilfenbeträge ausgezahlt werden, auch jene, die unter 1 000 S liegen, damit das Geld, das vorhanden ist, tatsächlich in die Hände jener kommt, die es brauchen.

Hohes Haus! Trotz der angesprochenen Verbesserungen gibt es aus sozialdemokratischer Sicht doch noch einige Druckpunkte, die ich hier in aller Kürze ansprechen möchte.

Meine Damen und Herren! Auch wir sind zum Beispiel der Auffassung, daß der gute Schulerfolg ein gewisses Problem bei der Erlangung der Beihilfen darstellt. Es kommt sehr oft vor, daß in


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