Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 155

sozial benachteiligten Familien bei Kindern Lernschwierigkeiten auftreten, weil vielleicht zu wenig Spielmaterial da war, zu wenig Literatur da war, es eventuell auch zu wenig Zuwendung gab und mit Sicherheit kein PC in der Familie war. Das heißt, das Kind kommt aus diesem Grund unter Umständen weniger gut vorbereitet in die Schule.

Nun bringen diese Kinder sehr oft positive Leistungen, bewältigen die Schulstufe, steigen auch in die nächste Schulstufe auf, erreichen aber nicht den erforderlichen Notendurchschnitt von 2,8 Prozent und verlieren damit – das ist das Problem, das ich dabei habe – den Anspruch auf Beihilfe. Allein im vergangenen Schuljahr gab es mehr als 2 000 Abweisungen, die aufgrund dieser Situation zustande gekommen sind. Daher brauchen wir eine größere soziale Treffsicherheit.

Auch die Nichtstaffelung der Heimfahrtsbeihilfe ist für uns ein Problem. Sie wurde von 1 000 S auf 1 200 S erhöht. Es wird dabei aber kein Unterschied gemacht, ob der Schüler 50, 200 oder gar 300 Kilometer weit fahren muß.

Wir vertreten darüber hinaus die Auffassung, daß die Schülerbeihilfen bereits ab der neunten Schulstufe gewährt werden sollten, weil damit auch gleichzeitig das Nachholen eines positiven Hauptschulabschlusses oder eine Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgen könnte und andere Dinge mitgelöst werden könnten.

Daher haben wir eine Ausschußfeststellung angeregt, die im Unterrichtsausschuß die Zustimmung fand. Wir ersuchen die Frau Bundesministerin, eine Studie über die soziale Lage der Schüler und Schülerinnen erstellen zu lassen. Auf Basis der Ergebnisse werden wir in der Folge Gesichtspunkte einer höheren sozialen Treffsicherheit und Zielgenauigkeit diskutieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Madl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

19.16

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Antoni! Nach Ihren Ausführungen kann ich nur sagen, das waren genau jene Kritikpunkte, die wir Freiheitlichen damals im Unterrichtsausschuß vorgebracht haben. Sie hätten sich mit uns zusammensetzen und direkt einen Antrag stellen können. Das war genau das, was wir gesagt haben!

Wir konnten damals im Unterrichtsausschuß diesem Antrag nicht zustimmen, weil er eben diese gravierenden Kritikpunkte hatte. Ich habe damals auch den Unterschied zwischen neuntem und zehntem Schuljahr kritisiert, wenn Sie sich daran erinnern können, denn beim neunten Schuljahr werden eigentlich die meisten Ausgaben für die Eltern schlagend, und mit dem neunten Schuljahr beginnt eigentlich die Berufsausbildung oder die Richtung der Berufsausbildung.

Einer unserer Kritikpunkte war auch der Notendurchschnitt von 2,9, denn die Frau Bundesministerin sagt immer wieder – ich habe ihr Zitat hier –: "Die Ausweitung der Schule erhöht die soziale Gerechtigkeit und verbessert den Zugang zum Bildungssystem für alle." – Ich betone: für alle! – "Eine gute Grundausbildung darf in Österreich keine Frage des Einkommens sein!" – Zitatende.

Frau Bundesministerin! Nun müssen Sie sich entscheiden. Eine gute Grundausbildung darf keine Frage des Einkommens sein. Sie machen sie aber dazu! Daß die Grundausbildung keine Frage des Einkommens sein darf, ist ja in Ordnung, aber Sie binden die Beihilfe an einen Notendurchschnitt von vorher 2,8 und jetzt 2,9. Daher stellt sich für mich die Frage: entweder soziale Komponente oder Leistungskomponente. Aber wenn Sie sagen, das Bildungssystem soll für alle zugänglich sein, dann sollten Sie diese Schülerbeihilfe lediglich an einen positiven Schulabschluß binden. Das sollte genügen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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