Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 206

wenn es gelingt – zwar erst mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2001, aber das sind die in diesem Bereich erforderlichen Vorlaufzeiten –, zum Bau eines neuen Bezirksgerichtes zu kommen, womit es gleichzeitig zu einer tatsächlichen Entlastung der Bezirksgerichte Floridsdorf und Donaustadt kommen wird. Daher stimmt die sozialdemokratische Fraktion dieser Vorlage gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

23.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: gleichfalls 5 Minuten. – Bitte.

23.10

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der 5. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien, dem Gesetz über die Errichtung des Bezirksgerichts Leopoldstadt, kommt es nicht nur zur Entlastung der Bezirksgerichte Floridsdorf und Donaustadt, die beide in einem Gebiet liegen, dessen Bevölkerung wächst, und die derzeit eine sehr große Arbeitslast zu bewältigen haben, sondern es wird auch für die Bezirke Brigittenau und Leopoldstadt – immerhin ein Gebiet mit 166 000 Einwohnern, die bevölkerungsreichste Insel Österreichs, nämlich die Insel zwischen der Donau und dem Donaukanal – ein eigenes Bezirksgericht geschaffen.

Dies wird zweifellos zu einer wesentlichen Erleichterung für die Rechtssuchenden beitragen, die in diesen beiden Bezirken wohnen. Ich begrüße das daher sehr und freue mich darüber, daß mit diesem Gesetz nun das zustande kommt, was ich schon anläßlich der 4. Novelle des Bezirksgerichts-Organisationsgesetzes hier angesprochen habe.

Ich möchte dem Minister und seinen Mitarbeitern auch dafür danken, daß sie für das Bezirksgericht Leopoldstadt einen sehr guten, nämlich zentral gelegenen und für die Bewohner beider Bezirke leicht erreichbaren Standort gefunden haben, und hoffe, daß ich mit dieser sehr kurzen Rede das Hohe Haus davon überzeugen konnte, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Dr. Mertel: Unbedingt!)

23.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Auf ein Schlußwort der Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir gelangen nun zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1478 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Annahme dieses Entwurfes erfolgt einstimmig. Einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung zustimmt, möge ein Zeichen geben. – Herr Dr. Stummvoll, Herr Dr. Feurstein, Herr Abgeordneter Schwarzböck: Ja? (Rufe der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dr. Feurstein und Schwarzböck: Ja!) – Gut. Auch in dritter Lesung ist der Entwurf einstimmig angenommen.

21. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1576 der Beilagen): Bundesgesetz über Änderungen des Handelsgesetzbuchs, des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes betreffend die Anwendung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze bei Konzernabschlüssen – Konzernabschlußgesetz (KonzaG) (1629 der Beilagen)


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