Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 207

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir beginnen die Debatte mit einer Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Eder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.13

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz kurz einige Bemerkungen zum Konzernabschlußgesetz machen, das wir jetzt behandeln.

Dieses Gesetz klingt zunächst sehr technokratisch, aber es ist ein sehr wichtiger Hintergrund für dieses Gesetz zu sehen, nämlich der, daß bisherige, nach dem österreichischen Handelsgesetzbuch erstellte Konzernabschlüsse für ausländische Investoren eher unübersichtlich waren und teilweise auch gar nicht gegolten haben. Durch dieses Gesetz wird nunmehr die Möglichkeit eröffnet, daß die Konzernabschlüsse sowohl nach IAS als auch nach US-GAAP getätigt werden können, was bedeutet – und das ist das wesentliche dabei –, daß laut Handelsgesetzbuch der Konzernabschluß in Österreich nicht mehr nach österreichischem Recht erfolgen muß, sondern nach diesen beiden internationalen Rechten erfolgen kann.

Das bringt den Unternehmen intern natürlich wesentliche Administrationserleichterungen, denn bisher mußten sie, wenn sie international auftreten wollten, einerseits einen Abschluß nach österreichischem Handelsgesetzbuch durchführen und andererseits diesen so übersetzen und abwickeln, daß er auch internationalem Recht entsprach. Es war auf diese Weise viel schwieriger, internationales Kapital nach Österreich zu bringen.

Durch dieses Gesetz haben wir jetzt die Möglichkeit geschaffen, den Konzernabschluß wahlweise entweder nach der einen oder nach der anderen Weise zu tätigen. Wer den Abschluß nach internationalen Bestimmungen – also nach GAAP oder IAS – durchführt, ist dann nicht mehr gezwungen, ihn in Österreich parallel dazu auch nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen, sondern kann gleich international auf die Aktienmärkte gehen und dadurch leichter Kapital nach Österreich bringen.

Ich hoffe, daß dieses Gesetz in diese Richtung wirkt. Wir Sozialdemokraten können dieser Vorlage gerne die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: gleichfalls 5 Minuten. – Bitte.

23.15

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen! Mit dieser Konzernabschlußgesetz-Novelle werden internationale Abschlüsse, die nach Bestimmungen erstellt sind, die dem österreichischen Regelwerk gleichwertig sind, anerkannt; Kollege Eder hat das bereits ausgeführt.

Erstellt muß dieser internationale Abschluß aber durch einen österreichischen Abschlußprüfer werden. Bei Unternehmen, die an der Börse notieren – insbesondere an Börsen in den USA –, ist hingegen die Mitwirkung eines amerikanischen Prüfers gefordert. Das führt zu dem Ergebnis, daß praktisch nur international tätige Großkanzleien diese Abschlüsse durchführen können, oder es müssen wiederum Doppelabschlüsse erstellt werden – nämlich einerseits mit einem amerikanischen und andererseits mit einem österreichischen Abschlußprüfer.

Österreichische Konzerne, die an internationalen Börsen notieren, wollen daher eine weitere Vereinfachung anregen, nämlich dahin gehend, daß ein nach einem von Österreich anerkannten internationalen Regelwerk erstellter Konzernabschluß in Österreich auch dann gelten soll, wenn er von einem ausländischen Prüfer erstellt worden ist.


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