Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 175

Bedingungen, unter denen die Standesbehörde einschreiten kann, ohnehin so eng geregelt sind, daß nicht gesagt werden kann, es könnte über das Ziel geschossen werden – auf jeden Fall nicht mehr als bei jeder anderen Maßnahme, die eingeleitet werden kann, auch. – Danke. (Beifall der Abg. Dr. Hlavac.)

18.46

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.46

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, ich möchte gleich an Ihre Ausführungen anknüpfen, weil Sie die Rechtsanwälte als letztes erwähnt haben. Es ist mir zwar nicht ganz einsichtig, was Sie Herrn Mag. Barmüller zu erklären versucht haben, weil auch ich glaube, daß es dabei einen Unterschied gibt. Aber sei es, wie es sei. Ich glaube nur nicht, daß er sich mit seinem Abänderungsantrag durchsetzen wird, wiewohl ich eher geneigt bin, ihm die Zustimmung zu geben. Nichtsdestotrotz halten die Grünen die beiden jetzt zur Debatte stehenden Gesetzesvorlagen für überwiegend positiv.

Erlauben Sie mir, daß ich jetzt vor allem auf einen Bereich noch kurz eingehe, der noch nicht so im Detail erwähnt wurde. Selbstverständlich ist die Tatsache, daß die Berufsausübung für Rechtsanwälte jetzt in Form von GmbHs möglich ist und daß es nun die Möglichkeit gibt, im Sinne von mehr Deregulierung auch neue Wege zu beschreiten, positiv. Aber für mich ist vor allem die Änderung des Tarifrechts sehr entscheidend. Ich freue mich, daß das Justizministerium eine Anregung der Grünen aufgenommen hat.

Vorletztes Jahr, 1997, konnten wir uns noch nicht durchsetzen, doch ist inzwischen die Einsicht gewachsen, und zumindest ein Teil unserer seinerzeitigen Anregungen wird jetzt – 1:1 kann man sagen – umgesetzt. Das betrifft die Pauschalhonorarregelung für einvernehmliche Scheidungen, die ich für sehr wesentlich halte. Aber viel wesentlicher ist noch, daß die Bemessungsgrundlage für die Ansprüche auf Leistung von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt verringert wurde. Das ist in der Tat in den letzten Jahren ein wesentliches Problem gewesen.

Schlicht und einfach war es so, daß jemand, der Unterhalt einklagen wollte, oft daran gescheitert ist, daß die Bemessungsgrundlage für den Rechtsanwaltstarif so hoch war, daß es ihm unmöglich war, zu klagen, weil es einfach zu teuer geworden wäre. Ich freue mich, daß Sie diese Anregung, die sozusagen aus der Praxis gekommen ist und vor allem von Familienrichtern und Familienrichterinnen eingefordert wurde, die dieses Dilemma tagtäglich gesehen haben, aufgenommen haben. Daran erkennt man, daß die Opposition nach dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein", also mit einer gewissen Beharrlichkeit, zumindest im Justizministerium Einsichtige und auch Umsetzende findet. Herr Bundesminister! Herzlichen Dank dafür! Ich bedanke mich nicht im eigenen Namen, sondern als Volksvertreterin für jene, die davon profitieren.

Die Stichworte Tarifreform und Tarifrecht veranlassen mich zu einer zweiten Bemerkung. – Entschuldigung, ich habe etwas vergessen. Ich bedauere es, daß die zweite Anregung nicht aufgenommen wurde, bei der es um das Aufteilungsverfahren nach dem Ehegesetz geht, nämlich eheliches Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse. Das ist vor allem ein Problem, das am Land sehr häufig auftritt, wo sich die Eheleute – dort gibt es ja kaum eine andere Wohnmöglichkeit – ein Einfamilienhaus bauen, das mit Krediten schwer belastet ist. Die Ehe geht dann in Brüche, das eheliche Vermögen wird aufgeteilt.

Es ist eine Tatsache, daß betreffend den Streitwert am Ende manchmal nichts übrigbleibt, und zwar für beide Parteien nichts übrigbleibt, und nicht einmal ein Teil der Restfamilie hat dann eine Existenzgrundlage. Ich meine, daß das etwas ist, was in einem nächsten Schritt überlegenswert wäre, weil es auch einem Bedürfnis der Praxis entspricht.

Eine letzte Bemerkung zum Tarifrecht: Ich habe im Ausschuß schon den Herrn Bundesminister und die Frau Vorsitzende des Justizausschusses gefragt, was eigentlich ein Brief des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages wert ist, wenn in ihm eine Verspre


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