Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 194

Hürden der Entscheidung zu überwinden und ihr Kind zur Adoption freizugeben. Denn das unterliegt nach wie vor einer ganz starken gesellschaftlichen Ächtung. Diesbezüglich hat noch eine lange Diskussion und eine Veränderung der Einstellung in den Köpfen stattzufinden.

Ich glaube, daß der Gesetzgeber dazu nur einen ganz kleinen Beitrag leisten kann. Wenn es bürokratische oder sonstige Hindernisse gibt, beispielsweise die Absurdität, die man immer wieder zu hören bekommt, daß man, wenn man über 35 ist, kein Kind mehr adoptieren kann, dann ... (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Michalek.) – Darüber gibt es keine Vorschrift. Trotzdem ist es Praxis! Mir ist das durchaus bekannt. Das entspricht eben nicht mehr den heutigen Vorstellungen darüber, wann Familien gegründet werden sollen und in welchem Alter. Ich weiß nicht, ob der Justizausschuß dafür das befugte Gremium ist. Ich meine, daß es auch im Familienausschuß aus Sicht der betroffenen Mütter Diskussionen darüber geben sollte, wie Barrieren überwunden werden könnten, wenn es um die Problemstellung geht, Kinder zur Adoption freizugeben.

Das ist eine Erfahrung, die ich jetzt unter anderem auch im Zusammenhang mit den ständigen Nachfragen gemacht habe, wann in bezug auf Rumänien das Haager Übereinkommen in Österreich endlich in Kraft treten wird. Denn Kinder im Ausland zu adoptieren, ist für viele Paare der einzige Ausweg, Kinder zu bekommen. Und die Verbesserung dieser Möglichkeit ist nicht nur ein kurzfristiges Ziel, sondern wäre als längerfristiges Ziel durchaus auch eine Aufgabe des Hohen Hauses. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.07

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte.

20.07

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein paar kurze Anmerkungen zu den Ausführungen von Frau Abgeordneter Stoisits.

Es gibt in Österreich weder Barrieren betreffend die Freigabe von Kindern zur Adoption noch Schikanen im Hinblick auf den Wunsch nach Adoption. Vielmehr besteht in Österreich das Problem darin, daß es zu wenige Kinder und zu viele Nachfragende gibt, und das führt zu einem – wie ich sagen möchte – Bedarf an ausländischen Kindern.

An der österreichischen Rechtslage ist nichts auszusetzen. Es gibt auch keine Höchstgrenze für das Adoptionsalter bei den Annehmenden, auch wenn das manchmal irrtümlich gesagt wird. Natürlich wird man eher jenen Elternanwärtern, die optimale Voraussetzungen mitbringen, die nur beschränkt vorhandenen zu adoptierenden Kinder zur Adoption überlassen als Ehepaaren schon fortgeschrittenen Alters. Aber wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis hergestellt wird, dann wird kein Gericht das ablehnen, wenn nicht besonders gelagerte Umstände gegeben sind.

An der österreichischen Rechtslage selbst wird sich durch dieses Übereinkommen nichts ändern. Denn das Übereinkommen ändert nicht das materielle Adoptionsrecht, wenn es auch gewisse Mindeststandards zum Wohle des Kindes vorsieht, sondern es stellt sicher, daß Adoptionen, die unter dem Regime dieses Übereinkommens geschlossen werden, auch überall unter den Vertragsstaaten anerkannt werden.

Das wirkliche Problem ist – wie gesagt –, daß wir zu wenige Kinder im Verhältnis zu den nachfragenden Eltern haben. – Danke.

20.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Bures. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.09

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich begrüße die heutige Ratifizierung des Übereinkommens über den


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