Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 201

liegt, so findet die Abwicklung statt, wobei die Abwickler auf Antrag eines Beteiligten vom Gericht zu ernennen sind.

Da immer wieder auf das Erfordernis einer Verwaltungsvereinfachung, einer Effizienzsteigerung, aber auch auf die Notwendigkeit der Lesbarkeit von Gesetzen hingewiesen wird, ist dieses Bundesgesetz gerade aus diesen Überlegungen heraus ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der von mir zitierten Zielsetzungen.

Bei allen Bekenntnissen zu einer zeitgemäßen Gestaltung des Firmenbuches unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung, des Einsatzes von modernen Medien wie des Internets, kann unser vordringliches Ziel nicht die Schwächung der "Wiener Zeitung" sein, wie dies in der letzten Ausschußsitzung augenscheinlich wurde. Ebenso ist der Aufbau von Doppelstrukturen nicht sinnvoll. Darüber hinaus wäre dringend zu prüfen, ob die "Wiener Zeitung" diese Dienstleistung nicht billiger anbieten kann.

Ich darf Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, ersuchen, dieses Thema sachlich und inhaltlich zu prüfen und zu behandeln, und bin überzeugt, daß wir dieses Problem gemeinsam einer Realisierung zuführen können.

Ich möchte aber auch die Gelegenheit nützen, meine geschätzten Damen und Herren, Ihnen, Herr Bundesminister, Ihren Beamtinnen und Beamten für die geleistete Arbeit sehr herzlich zu danken. Wir von der sozialdemokratischen Fraktion stimmen diesem Gesetz sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

20.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

20.39

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Das Stimmverhalten der Grünen ist genau gegenteilig zu jenem der Liberalen. Wir werden dem Insolvenzverwalter-Entlohnungsgesetz deswegen unsere Zustimmung geben, weil ich die Bedenken, die Herr Kollege Barmüller hier formuliert hat – er hat sie im Ausschuß auch schon formuliert –, nicht teile, da ich dieses Gesetz aufgrund dessen, was ich auch aus dem Begutachtungsverfahren ersehen konnte, und vor allem auch aufgrund der Interventionen, die brieflich von den Kreditschutzverbänden gekommen sind und auch an uns gerichtet waren, durchaus für eine Lösung halte, bei der man sich in der Mitte getroffen hat und die mir sinnvoll erscheint.

Nicht zustimmen werde ich – und sofern die Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion noch kommen, auch diese nicht – dem Firmenbuchgesetz. Denn es hat mich auch die lange Diskussion im Ausschuß nicht davon überzeugen können, daß es eine sinnvolle Maßnahme ist, einfach – und ich sage es jetzt ein bißchen populär – eine Sanktion für das mangelhafte Vorlegen von Bilanzen auszuteilen. Denn als eine solche verstehe ich dieses Gesetz immer noch, Herr Bundesminister, auch wenn Sie ganz ungläubig den Kopf schütteln.

Wenn eine Kapitalgesellschaft kein Vermögen besitzt, dann wird sie von Amts wegen gelöscht. (Bundesminister Dr. Michalek: Wenn sie kein Vermögen hat?) – Wenn sie kein Vermögen besitzt! Wenn eine Kapitalgesellschaft zweimal trotz Urgenz unvollständige Bilanzen legt, auch dann wird sie gelöscht! Das ist mir wirklich nicht einsichtig, Herr Bundesminister. Denn das riecht ja geradezu nach einer Sanktion für jene, die dem nicht nachkommen. Ich habe für diese Bestimmung noch keine für mich plausible Erklärung gefunden, außer die, daß das natürlich – wie es ja auch im Vorblatt zu lesen ist – eine Rationalisierungs- und Kosteneinsparungsmaßnahme ist.

Ich frage mich: Inwiefern dient diese Maßnahme dem Interesse des Rechtsschutzes? – Das sehe ich nicht, und deshalb, Herr Bundesminister, tut es mir leid. Ich halte das in gewisser Hinsicht einfach für eine Beweislastumkehr, die ich für unakzeptabel halte, und deshalb werde ich


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