Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 209

Hohes Haus! Es gibt in Österreich jedoch eine andere Gruppe, und sie ist die Mehrheit in diesem Land, die seit Jahr und Tag für gleiche Leistung um ein Drittel weniger Lohn bekommt. Das sind die Frauen! Kein Entschließungsantrag, kein Gesetz, keine Maßnahme konnten bisher bewirken, daß diese himmelschreiende Ungerechtigkeit endlich aus der Welt geschafft wird. (Abg. Dr. Graf: Wer sitzt in der Regierung?) Haben die der breiten Öffentlichkeit völlig unbekannten Masseverwalter in Österreich eine größere Lobby, eine stärkere Lobby als die Frauen? (Abg. Dr. Graf: Wenn die SPÖ-Regierung kommt, setzt sie es durch!)

Ich möchte dazu sagen, daß ich froh darüber bin, daß österreichweit mehr Gerechtigkeit bei der Entlohnung der Masseverwalter eintritt, da in diesem jetzt schon fast sozialistisch anmutenden Gesetz – es tritt ja noch dazu in diesem Jahr mit 1. Mai in Kraft (ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Graf) – eine gut dotierte Mindestentlohnung auf der einen Seite – das hat Herr Haigermoser schon erwähnt – und eine Degressionsregelung auf der anderen Seite vorgesehen ist. (Abg. Dr. Graf: Wenn die Sozialisten an die Regierung kommen, setzen sie es um!) – Hören Sie zu; das ist gut herausgearbeitet! So kann kein Masseverwalter zuwenig, aber auch keiner zuviel verdienen. Das ist Ihnen offensichtlich auch nicht unrecht, sie stimmen ja dem ersten Teil zu, die Herren von der "F". (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Genau das würde ich mir aber auch für die Frauen in diesem Staat wünschen! (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zurück zum Gesetz und zur Schwierigkeit des gerechten Lohnes. Es ist wirklich nicht immer einfach zu definieren, welche Tätigkeiten und Aufgaben vergleichbar sind, vor allem dann, wenn – wie bei dieser Berufsgruppe – fast jeder Fall, besser gesagt, fast jeder Insolvenzfall etwas anders gelagert und deshalb auch anders abzuwickeln ist. Aus dem vorliegenden Entwurf geht hervor, daß sich eine Arbeitsgruppe und die Ministerialbeamten sehr viele Gedanken darüber gemacht haben, wie dieses Problem gerecht zu lösen ist. Ich denke, daß die Praxis nach einem gewissen Beobachtungszeitraum zeigen wird, ob Nachjustierungen notwendig sind. Ich persönlich glaube nicht daran, zumal die Gerichte in Einzelfällen von der Regelentlohnung abweichen können.

Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Ich werde mit Freude diesem Gesetz meine Zustimmung geben, weil es für die Masse- und Ausgleichsverwalter den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" verwirklicht und dadurch Gerechtigkeit für Masseverwalter bringt.

Ich hoffe und kämpfe weiter dafür, daß auch die Frauen bald gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten. (Beifall bei der SPÖ.) Nach der Gerechtigkeit für die Masseverwalter fordere ich die Gerechtigkeit für die Frauen ein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Bringen Sie einen Entschließungsantrag ein!)

21.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die über die einzelnen Ausschußanträge getrennt vorgenommen wird.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1680 der Beilagen.

Hierzu hat Herr Abgeordneter Dr. Graf ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Ich lasse also entsprechend dem Verlangen auf getrennte Abstimmung jeweils über die Z 6 in Artikel I, Artikel II und Artikel III in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.


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