Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 29

In diesem Zusammenhang wird, weil es sich da eben um andere Wettbewerbsverhältnisse handelt, vor allem zum Instrument des UWG gegriffen. Und wer fälschlicherweise behauptet, bestimmte Qualifikationen zu haben, diese aber nicht hat, kann geklagt werden.

Zum anderen: In meinem Bereich sind alle Vergabestellen damit beauftragt worden, bei der Vergabe selbst eine Verifizierung der jeweils behaupteten Qualität anzustellen.

Ich verweise weiters darauf, daß im Rahmen der Präqualifizierungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen sozusagen die Spreu vom Weizen getrennt wird. Daher sehe ich da meinerseits keinen Handlungsbedarf im Sinne legistischer Maßnahmen. Eine Umsetzung muß weiterhin in der soeben aufgezeigten Richtung erfolgen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals, Herr Bundesminister. – Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Kiermaier, bitte.

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Bundesminister! Bekommen diese Gütegemeinschaften Zuschüsse öffentlicher Art oder nicht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Vorweg gesagt, Herr Abgeordneter – nach meinem persönlichen Wissen –: aus meinem Hause nicht. – Sollte es aber anders sein, werden Sie selbstverständlich eine schriftliche Antwort von mir erhalten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Ich erkläre nunmehr die Fragestunde für beendet und bedanke mich beim Herrn Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zuweisung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die eingelangte Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, 1708 der Beilagen,

weise ich dem Ausschuß für innere Angelegenheiten zu.

Antrag gemäß § 49 Abs. 5 GOG und
Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Was die Tagesordnung der heutigen Sitzung betrifft, liegt mir der schriftliche Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Mag. Stadler vor, die Tagesordnung der heutigen Sitzung um den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 1045/A der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Preisgesetz 1992 geändert wird, zu ergänzen. Dieser schriftliche Bericht des Wirtschaftsausschusses trägt die Nummer 1709.

Diese Ergänzung kann gemäß § 49 Abs. 5 GOG nur mit Zweidrittelmehrheit durchgeführt werden. Es besteht Übereinstimmung darüber, im Falle einer solchen Ergänzung diesen Punkt als ersten in die heutige Tagesordnung aufzunehmen. Dies setzt auch voraus, daß von der 24stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschußberichtes nach § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung Abstand genommen wird.

In diesem Zusammenhang liegt mir auch ein schriftlicher Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt und Dr. Petrovic vor, wonach über den Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Mag. Stadler auf Ergänzung der Tagesordnung eine Debatte durchgeführt werden soll.

Für den Fall der Durchführung einer solchen Debatte würde ich die Redezeit auf 5 Minuten beschränken, und es würden im Falle der Durchführung einer solchen Debatte – nach einer


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite