Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 133

mit mir je gesprochen worden ist – weder mit Herrn Schenk noch mit jemandem anderen. Zusätzlich biete ich auch die Mitschrift meiner Mitarbeiterin als Beweis dafür an, daß diese Behauptungen unwahr sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß die Abgeordneten Dr. Kier, Mag. Stoisits und Genossen nach § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuß zur Untersuchung folgender Gegenstände einzusetzen:

a) die politische Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres für die Vorfälle, die im Zuge einer versuchten Abschiebung zum Tod des Nigerianers Marcus Omofuma geführt haben

b) die politische Verantwortung des Bundesministers für Inneres für die von den Behörden ausgeübte Praxis bei Verhängung und Durchführung von Schubhaft

c) die Überprüfung der von den Behörden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorgesehenen Kriterien bei Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen durch den Bundesminister für Inneres

und fünf weiterer Untersuchungspunkte.

Es liegt in diesem Zusammenhang das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Nach § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung werden die Debatte und dann auch die Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung durchgeführt werden.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nunmehr kommen wir zur Durchführung einer weiteren kurzen Debatte. Diese betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Kier, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 1027/A (E) der Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen betreffend Bericht des Bundeskanzlers an den Nationalrat über die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich (Menschenrechtsbericht) eine Frist bis zum 16. Juni 1999 zu setzen.

Nach Schluß der Debatte wird sogleich die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, daß der Erstredner 10 Minuten, alle weiteren Redner 5 Minuten zur Verfügung haben. Eine allfällige Stellungnahme von Mitgliedern der Bundesregierung soll 10 Minuten nicht überschreiten.

Das Wort erhält der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Kier. Redezeit: 10 Minuten.

16.36

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Die liberale Fraktion hat eine Fristsetzung für einen Entschließungsantrag beantragt, der schon längere Zeit im Hause liegt. Wir möchten ihn heute gerne fristgesetzt wissen, weil er durchaus einen hohen Aktualitätsgrad bekommen hat. Es geht letztlich auch um jene Ereignisse, die wir gerade diskutiert haben. Er zielt nämlich darauf ab, daß dem österreichischen Nationalrat vom Bundeskanzler alle zwei Jahre ein Bericht über die rechtliche und tatsächliche Situation hinsichtlich der Entwicklung, der Garantie und der Einhaltung der Menschenrechte in Österreich vorgelegt wird.


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