Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 245

Die Folgen daraus, daß Herr Fasslabend nicht in der Lage ist, eine ordentliche Koordination durchzuführen, können nicht auf dem Rücken der Zivildiener ausgetragen werden. (Abg. Scheibner: Ist das etwas Schlechtes, daß man dort bei dieser Katastrophe hilft? Ist das etwas Schlechtes, daß ein Zivildiener das macht?)

Ein Zivildiener kann nicht vom Krankenhaus abgezogen werden, er kann nicht vom Altenheim und auch nicht vom Rettungswesen abgezogen werden. Denn ich frage mich: Wer macht dann die Arbeit des Zivildieners in diesen Einrichtungen?

Auch die Vorstellung, daß sich alle Zivildiener ihre Zivildienstplätze selbst aussuchen können, basiert eher auf einer Illusion. Auch das stimmt nicht ganz, Herr Scheibner, sondern Zivildiener haben die Möglichkeit, drei Zivildienststellen, denen sie Priorität geben würden, anzugeben, in der Hoffnung, daß sie dann eine von diesen drei Stellen bekommen. Anspruch darauf haben sie nicht. (Abg. Scheibner: Ich habe das überhaupt nicht gesagt, Frau Kollegin! Aber nach Tirol wird er als Wiener nicht versetzt!)

Noch ein Punkt, Herr Scheibner: Sie haben gesagt, die Zivildiener sollten auch eine sinnvolle Tätigkeit machen. Ich frage Sie daher, ob Arbeiten im Rettungswesen, im Behindertenwesen, im Krankenwesen et cetera für Sie keine sinnvolle Tätigkeiten sind! (Abg. Scheibner: Ich weiß nicht, wem Sie da zugehört haben! Ich habe das alles nicht gesagt! – Abg. Schwemlein: So lange hat er gar nicht geredet!) Falls nein, kann ich Ihnen dazu nur sagen: Sie würden schön schauen, wenn Sie heute bei einem Verkehrsunfall plötzlich niemanden mehr hätten, der Sie ins Krankenhaus bringen würde – also eine sinnvolle Tätigkeit. (Abg. Scheibner: Das habe ich alles nicht gesagt! – Abg. Schwemlein: Aber hättest du so lange geredet, dann hättest du es gesagt!)

Ich würde Ihnen vorschlagen, ein bißchen vorsichtiger zu sein, denn Sie wissen, daß gerade die Länder sehr froh darüber sind, genügend Zivildiener zu haben. (Abg. Scheibner: Aber Sie bringen mich auf gute Ideen!) Auch Ihr Landeshauptmann in Kärnten wird sehr froh sein, daß er genügend Zivildiener in seinem Bundesland hat, denn hätte er diese Zivildiener nicht, müßte das Land einige Millionen Schilling zusätzlich aufbringen, um die Leistungen der Zivildiener durch andere Arbeitskräfte erbringen zu lassen. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Kiss! Daß Sie den Zivildienstbericht falsch gelesen haben, das glaube ich nicht. Ich glaube, Sie haben ihn schon richtig gelesen und Sie haben bewußt in die Medien gebracht, daß 103 000 Zivildiener auf einen Zuweisungsplatz warten. Wenn das stimmen würde, Herr Kiss, dann wäre das ein Rückstau von 15 Jahren! Daß das nicht ernst sein kann, das müßten Sie wissen. Ich glaube, Sie wollten damit nur wieder einmal zeigen, daß Sie die Zivildiener eigentlich nicht so gern mögen, auch wenn Sie in letzter Zeit vielleicht manchmal den Eindruck erwecken wollten, daß sie Ihnen doch angenehm sind.

Jetzt zum Zivildienstbericht. Herr Minister, der Zivildienstbericht ist – das ist unbestritten – sehr ausführlich und sehr umfangreich. Er zeigt erfreulicherweise auch, daß der Zugang zum Zivildienst steigt. Wir sind sehr froh darüber, weil gerade Behinderteneinrichtungen auf Zivildiener angewiesen sind und diese ihre Arbeit wirklich ordentlich machen können.

Ein Bereich, der noch geändert werden muß, ist die Ungleichstellung beim Zivildienst, aber nicht in der Richtung, die von Herrn Lafer angesprochen wurde, sondern es muß wieder die zeitliche Gleichstellung von Zivildienst und Grundwehrdienst angestrebt werden. Es kann nicht so sein, daß der Grundwehrdienst acht Monate und der Zivildienst zwölf Monate dauert.

Auch die Entschädigung für Zivildiener und Grundwehrdiener muß gleich sein, denn bei den Pauschalvergütungen, die Zivildiener und Grundwehrdiener erhalten, ist es derzeit so, daß Zivildiener um 1 000 S weniger bekommen.

Auch die Frage der Wohnkostenbeihilfen muß endlich geregelt werden, denn es kann nicht so sein, daß ein Zivildiener, der in einer Wohngemeinschaft lebt, keine Wohnkostenbeihilfe mehr bekommt (Abg. Scheibner: Das geht dem Grundwehrdiener genauso!), nur weil er in seiner Wohngemeinschaft über kein eigenes WC und über keine eigene Küche verfügt. (Abg. Scheibner: Das ist beim Grundwehrdiener genauso!) Ist ein Grundwehrdiener oder Zivildiener ver


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