Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 246

heiratet, dann hat er normalerweise auch keine eigene Küche und kein eigenes WC im Familienverband, aber dann bekommt er seine Wohnkostenbeihilfe. Die derzeitige Regelung kann also nicht Sinn der Sache sein.

Einen Bereich, Herr Minister, den ich auch schon öfters angesprochen habe, stellen die Zuweisungstermine dar. Ich würde vorschlagen, weil es allen etwas bringen würde, statt drei Terminen vier Zuweisungstermine im Jahr vorzusehen, nämlich im Jänner, im April, im Juli und im Oktober. Mit vier Zuweisungsterminen wäre es für die Einrichtungen besser, weil die Überschneidungen kürzer wären, und das kann ja nur im Interesse aller sein.

Ich wünsche mir – nicht nur für mich als Person, sondern auch für alle Einrichtungen, die auf Zivildiener angewiesen sind –, daß es weiterhin möglich ist, daß genug Zivildiener in diese Einrichtungen kommen. Sie werden dort gebraucht, sie werden dringend gebraucht. Wenn wir sie nicht hätten, würde das soziale Netz zusammenfallen. Das muß uns allen bewußt sein.

Herr Minister! Ich würde Sie auch bitten, die Ungleichstellung der einzelnen Einrichtungen bei den Kosten, die sie für Zivildienstleistende bezahlen müssen, zu beseitigen. Es kann nicht so sein, daß die Blaulichtorganisationen – und das erst seit heuer – zirka 1 300 S pro Monat und Zivildiener zu bezahlen haben, während auf der anderen Seite Behinderteneinrichtungen und andere Einrichtungen 4 500 S oder 5 000 S für den Zivildiener bezahlen. Ich glaube, es sollte in diesem Fall zu einer Angleichung kommen: Jede Einrichtung sollte pro Zivildiener einen Fixbetrag bezahlen, und der muß österreichweit gleich sein.

Das sind meine Forderungen. Die entsprechenden Anträge habe ich heute eingebracht, beziehungsweise sie liegen bereits auf. Ich wünsche mir, daß diese wesentlichen Punkte in den nächsten Verhandlungen besprochen werden und daß vielleicht noch ein Teil vor dem Sommer hier in diesem Parlament beschlossen werden kann. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum.)

0.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Gaál. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

0.30

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Zivildienstbericht für die Jahre 1997 und 1998 bestätigt wieder einmal, daß es möglich ist, die Anliegen jener jungen Menschen, die bei Leistung des Wehrdienstes in große Gewissensnot geraten und ihn ablehnen, zu berücksichtigen. Er zeigt aber auch, daß dabei den Erfordernissen der militärischen Landesverteidigung Rechnung getragen wird und der militärische Dienst an sich nicht zu kurz kommt. Bundesminister Fasslabend bestätigt uns ja immer wieder – und zwar glaubhaft, wie wir meinen –, daß die jährlich erforderliche Anzahl an Grundwehrdienern sichergestellt ist. Ich sehe daher keine Gefährdung der militärischen Landesverteidigung durch die Institution Zivildienst.

Wir bekennen uns zu der Einrichtung Zivildienst genauso wie zum österreichischen Bundesheer. Mit dem Jahr 1997 ist ja – das ist heute schon gesagt worden – die Gewissensprüfung weggefallen. Das ist eine Regelung, die einer modernen, aufgeschlossenen und liberalen Gesellschaft entspricht und die sich trotz vieler negativer Prognosen in der Praxis bewährt hat. Uns ging es 1997 um eine zeitgemäße, gesellschaftspolitisch sinnvolle und vor allem dauerhafte Reform des Zivildienstes, meine Damen und Herren, und mit diesem Gesetz wurde im großen und ganzen eine gleichwertige Behandlung von Zivil- und Präsenzdienst erreicht.

Allem voran steht natürlich das grundsätzliche Bekenntnis zur militärischen Landesverteidigung. Ich bin mit all jenen einer Meinung, die da sagen, daß der Zivildienst die Ausnahme von der Regel Wehrdienst sein muß. Daher ist der Zivildienst kein Alternativdienst, sondern ein Ersatzdienst. (Abg. Scheibner: Sollte kein Alternativdienst sein!) Für ein glaubwürdiges und vernünftiges Maß an Verteidigungsfähigkeit ist nun einmal ein entsprechendes militärisches Kräftepotential erforderlich. Das alles ist nur im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht und in


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