Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 247

dem jetzt gefundenen ausgewogenen Verhältnis zwischen Präsenz- und Zivildienern sichergestellt.

Die Dienstleistungsgebiete des Zivildienstes wurden ausgeweitet. Es gibt mehr anerkannte Einrichtungen, und das bedeutet auch weitere, zusätzliche Zivildienstplätze. Damit wird es möglich sein, daß jeder, der sich zum Zivildienst meldet und anerkannt wird, innerhalb einer angemessenen Frist zur Leistung des Zivildienstes herangezogen werden kann.

Es wurde für die Erstellung dieses umfangreichen und aussagekräftigen Berichtes bereits gedankt.

Herr Bundesminister! Ich möchte zum Schluß erwähnen, daß im Rahmen des Katastropheneinsatzes des österreichischen Bundesheeres in Galtür auch 32 Zivildiener beim Roten Kreuz, beim Landesfeuerwehrverband und in der Landeswarnzentrale eingesetzt waren. Dafür muß man diesen engagierten Zivildienern genauso wie den eingesetzten Soldaten Dank sagen.

Der vorgelegte Bericht findet unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

0.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Großruck. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

0.33

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Haidlmayr! Daß die Grünen mit dem Militär nicht viel am Hut haben, das beweisen Sie, das dokumentieren Sie, und das ist Ihr gutes Recht. Aber wenn Sie hier ableiten und dem Verteidigungsminister aufgrund des Vorschlages von Herrn Kollegen Scheibner, daß auch Zivildiener im Katastropheneinsatz verwendet werden sollten, jetzt am Beispiel Galtür vorwerfen, er sei nicht kooperationsbereit, er hätte ein Chaos zu verantworten und er könnte nicht entsprechend disponieren, dann ist dieser Vorwurf sehr an den Haaren herbeigezogen, Frau Kollegin Haidlmayr, und unterstreicht nur Ihre grundsätzliche Haltung gegen das Bundesheer und alles, was mit Militär zu tun hat. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Ich meine, jeder hat gesehen, wie vorbildlich das Bundesheer in Galtür eingesetzt war. Unter der Obhut und dem Oberbefehl des Bundesheeres waren sämtliche Einsätze koordiniert. Dort hat also alles geklappt, und in diesem Fall kann man nicht von einer Fehleinschätzung oder einem falschen Einsatz reden. – Das nur kurz zu Ihren Ausführungen.

Herr Bundesminister! Uns liegt ein umfangreicher Zivildienstbericht über die Jahre 1997 und 1998 vor. Ich möchte eines ebenfalls klarstellen oder betonen: Es ist auch im Ausschuß leise Kritik daran vorgebracht worden, daß das Bundesheer seitens des Verteidigungsministeriums jene Wehrpflichtigen, die ihre Stellung absolviert haben, nicht genügend informiere. Ich darf dazu mitteilen, daß fast zwei Drittel des Inhalts dieses Merkblattes auf Zivildienstinformationen entfallen und der Bundesminister in einer Weisung genau mitgeteilt hat, wie zu informieren ist. Nachdem ein Fall vorgekommen ist, daß ein Wehrpflichtiger gesagt hat, er sei nicht richtig informiert worden, hat Bundesminister Fasslabend veranlaßt, daß alle Wehrpflichtigen mit RSb-Briefen – also nachweislich zugestellten Briefen – die nötigen Informationen über die Zivildienstgesetz-Novelle bekommen. Das ist also sichergestellt, und ich glaube, daß hier gewisse Vorwürfe falsch wären.

Ich darf hinzufügen, daß der Zivildienstbericht einen umfangreichen Überblick über den Zivildienst gibt und daß wir ihm selbstverständlich zustimmen werden.

Herr Bundesminister! Zwei Dinge darf ich noch anführen. Ich habe mit Vertretern des Roten Kreuzes gesprochen; von seiten des Roten Kreuzes wird moniert, daß meist zuwenig Zivildiener zugeteilt werden. Diese Problematik ist uns klar. (Beifall des Abg. Dr. Khol.) Weiters ist es ein Problem, Herr Bundesminister, daß die Zurückweisung von ungeeigneten Zivildienern – das mag auch vorkommen, daß manche einfach nicht geeignet sind – fast nicht möglich ist, da kein Ersatz vom gleichen Turnus vorhanden ist. Wenn wir den Zivildienstbericht diskutieren, wie er


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