Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 30

ist. – Das impliziert natürlich, daß eine Abstimmung vorher nicht stattgefunden hat. Meine Frage daher: Was kann getan werden, um Infrastrukturplanungen – Bahn, Schiene, Pipelines, Stromleitungen und dergleichen – in Zukunft besser zu koordinieren, damit nicht ein Gegeneinanderplanen stattfindet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: In der letzten gemeinsamen Unterausschußsitzung des Verkehrs- und Bautenausschusses hat Herr Kollege Einem erklärt, daß er bei seinem "Masterplan" davon ausgegangen war, daß nur der Lückenschluß Gegenstand von Straßenbaudiskussionen sein soll. In der Zwischenzeit sind beide Ressorts der Meinung, daß auch weiterhin eine nach vorne geöffnete, nicht nur auf verkehrspolitische, sondern auch auf wirtschaftspolitische, umweltpolitische und nachbarschaftspolitische Notwendigkeiten Rücksicht nehmende Kooperation nötig ist. Ich sehe die Differenzen, die wir in der Frage Masterplan und GSD-Studie hatten, in der Zwischenzeit als ausdiskutiert an. Ich glaube, daß es jetzt gemeinsame Projekte geben wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals, Herr Minister. Damit haben auch Sie Ihre Anfragen beantwortet.

Bundesministerium für Justiz

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Herr Justizminister wird die nächste Frage beantworten, die Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier jetzt stellen wird.

Herr Abgeordneter, ich bitte um die Formulierung Ihrer Anfrage.

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

265/M

Wann werden Sie entsprechend Ihren bisherigen Stellungnahmen die Erkenntnisse des Bundesministeriums für Justiz zur Anwendung des Fortpflanzungsmedizingesetzes dem Nationalrat vorlegen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Wie ich bereits im Dezember des Vorjahres in Beantwortung Ihrer schriftlichen Anfrage eingehend ausgeführt habe, wurde das Fortpflanzungsmedizingesetz seinerzeit vom Gesetzgeber bewußt sehr restriktiv ausgestaltet. Wir wissen, daß es sich dabei um eine Materie handelt, die sowohl ethisch als auch gesellschaftspolitisch ein sehr heikles Thema ist und sehr komplexe Fragen regelt.

Das Justizministerium verfolgt alle öffentlichen Erklärungen zu diesem Thema mit großer Aufmerksamkeit. Bisher sind von den Betroffenen beziehungsweise von seiten der Ärzte keine konkreten Wünsche für eine Gesetzesänderung an das Justizministerium herangetragen worden. Mir ist natürlich bekannt, daß insbesondere in der von Ihnen in Ihrer Anfrage angesprochenen und in der Folge auch parlamentarisch artikulierten Frage nach der Aufbewahrungsfrist nach § 17 Fortpflanzungsmedizingesetz bestimmte Wünsche bestehen.

Ich weiß, daß es sowohl einen Initiativantrag als auch einen Entschließungsantrag dazu gibt. Ich würde es sehr begrüßen, wenn beide im Parlament im selben Ausschuß zusammenfänden, da es sich um dieselbe Materie handelt. Wir sind dabei, in konkrete fachliche Diskussionen auch mit dem mitzuständigen Gesundheitsministerium einzutreten. Die Gespräche sind im Gange und werden mit den Ärzten noch fortgeführt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.


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