Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 31

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Sehen Sie auf nationaler oder internationaler Ebene zusätzlichen Handlungsbedarf, zumal heute bereits über das Internet Samen und Eizellen von diversen obskuren Firmen, insbesondere aus Großbritannien, angeboten werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich sind die Regelungen, wie sie im österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz getroffen wurden, eindeutig und klar. Es ist auch so, daß unser Gesetz auf internationaler Ebene als ein außerordentlich seriös zustande gekommenes und die heikle Problematik sehr ausgewogen regelndes Gesetz betrachtet wird. Es ist aber nicht zu leugnen, daß es international keinen Gleichklang in der Regelung dieser Materie gibt, was unerfreulich ist. Dadurch könnte es zu einem sogenannten Fortpflanzungstourismus kommen, für den solche Angebote Incentives darstellen könnten.

Ich sehe hier nur die Möglichkeit, auf internationaler Ebene Sensibilität zu erzeugen und zu versuchen, durch einen Gleichklang der nationalen Regelungen, zumindest in den europäischen Ländern, oder sogar durch eine Anpassung aufgrund internationaler Instrumente zu einer Vereinheitlichung in dieser Materie zu kommen. Es ist allerdings zu erwarten, daß dabei unser sehr restriktiver Standard international nicht im gleichen Ausmaß gehalten werden kann.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Povysil, bitte.

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Herr Minister! Werden Sie Schritte dahin gehend unternehmen, daß Samen und Eizellen, die für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet werden, sowie auch entwicklungsfähige Zellen nicht wie bisher ein Jahr, sondern fünf Jahre oder, wenn der Tod der Person, von der diese Samen und Eizellen stammen, früher eintritt, bis zu ihrem Tod aufbewahrt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Mir ist Ihr Selbständiger Antrag, der in diese Richtung geht, bekannt. Er ist auch Gegenstand von Gesprächen gewesen. Das ist sicher ein Ansatzpunkt. Wir meinen aber, daß diese Frage vielleicht etwas differenzierter zu sehen ist als bloß im Hinblick auf eine Verlängerung dieser Frist.

Man sollte doch auch jene Überlegungen, die angestellt wurden, mit in die Diskussion einbringen, die auf andere Anknüpfungspunkte Rücksicht nehmen und nicht nur eine schematische Fristverlängerung vorsehen, die etwa auf das Alter des Betroffenen abstellen oder – auch Sie haben ja den Entschließungsantrag mit unterschrieben – auf das Bevorstehen von Behandlungen oder Ereignissen, die befürchten lassen, daß die Fortpflanzungsfähigkeit dadurch beeinträchtigt werden könnte. Bevor man also vielleicht schematisch eine Fristverlängerung vornimmt, sollte man überlegen, ob man an bestimmte vorhandene beziehungsweise bevorstehende Situationen anknüpfen sollte.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Dr. Leiner, bitte.

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Herr Minister! Könnten Sie sich nicht vorstellen, daß man, wenn man schon diese Verlängerung vornimmt, die ja sehr sinnvoll ist, doch eine Ethikkommission einsetzt, und zwar bestehend aus Medizinern, Ethikern und Juristen, die darüber mit bestimmen und beraten, welche Personen in diesem Zusammenhang in Frage kommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung der Frage, Herr Bundesminister.


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