Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 32

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Sicher ist dies eine Überlegung, die in die Gespräche, die zu führen sein werden, einbezogen werden sollte. Je mehr sozusagen auf der einen Seite medizinischer Sachverstand und auf der anderen Seite ethisches Denken mit einfließen, desto ausgewogener wird die Entscheidung über ein Ja oder Nein ausfallen. Ob dadurch aber nicht doch allzu große Bürokratie oder auch Beschränkungen aufgebaut werden, müßte man sich noch überlegen, insbesondere dahin gehend, ob diese Kommission eine Art entscheidendes Gremium oder ein Beratungsgremium sein soll, das sicherstellt, daß keine vorschnellen Entscheidungen getroffen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Frau Abgeordnete Stoisits? (Abg. Mag. Stoisits verzichtet auf eine Zusatzfrage.) – Nein.

Frau Abgeordnete Klara Motter, bitte.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich glaube, wir alle sind gefordert, den bestehenden Wünschen durch eine Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes nachzukommen; auf der einen Seite die Abgeordneten, die natürlich einem berechtigten Wunsch aus Teilen der Bevölkerung das Wort reden – Sie kennen die diesbezüglichen Anträge, Sie haben auch schon weitgehend darüber gesprochen –, aber auf der anderen Seite auch Sie.

Meine konkrete Frage lautet – Sie haben ja schon sehr vieles beantwortet –: Haben Sie, was die anderen EU-Länder anlangt, eine gewisse Einsicht dahin gehend, ob eine derartige zeitliche Beschränkung nicht mehr nur auf ein Jahr existiert? Stehen Sie da in Verbindung mit anderen EU-Ländern? Das würde mich interessieren. – Danke.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Abgeordnete! Es liegt dem Hause sicher ein internationaler Vergleich vor. Diesen haben wir seinerzeit angestellt, und wir haben ihn auch aktualisiert. Es gibt, wie ja bekannt ist, die unterschiedlichsten Regelungen. Unser Gesetz – es war ja mein Versuch, in der Ihnen bekannten Anfragebeantwortung noch einmal die gesamte Entwicklungsgeschichte, Problematik und die Schwierigkeiten des Zusammenführens der Meinungen in einer gesellschaftspolitisch wichtigen, aber auch heiklen Frage darzulegen – ist, ich möchte fast sagen, ein Gesamtpaket geworden, das derart gestaltet ist, daß ihm alle gesellschaftlich relevanten Gruppen zustimmen konnten. Es besteht daher aber auch bei jeder Änderung einzelner Teile dieses Gesetzes die Gefahr, daß dieses Gesamtgebäude in Frage gestellt wird und die unterschiedlichen Ausgangspositionen beziehungsweise die sich daraus ergebenden Anknüpfungspunkte für diese oder jene Regelung in Frage gestellt werden und es zu einer Generaldiskussion kommen könnte.

Ich meine aber, daß diese Frage doch eine ist, die man isoliert diskutieren kann, ohne eine Generaldiskussion zu entfachen, und daß es möglich sein wird, unter Hinzuziehung der entsprechenden ärztlichen Seite und des Gesundheitsbereiches hier eine Lösung zu finden. Wir haben auch mit dem Gesundheitsministerium Kontakt aufgenommen, die Gespräche sind im Gange. Wenn jetzt aufgrund der parlamentarischen Initiativen die Diskussion auch auf politischer Ebene in Gang kommt, dann bin ich der Meinung, daß wir diesbezüglich zu einer befriedigenden Lösung kommen können. Wir werden bei der Behandlung dieser Materie auch einen aktualisierten Überblick über die internationale Lage geben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals, Herr Bundesminister.

Die 60 Minuten der Fragestunde sind abgelaufen; die Fragestunde ist damit beendet.

Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich weise die eingelangten Regierungsvorlagen:


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