Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 204

gert werden kann. Internationale Erfahrungen zeigen im wesentlichen, daß die generalpräventive Wirkung weitaus größer ist als Strafmaßnahmen allein und daß die Wirkung einer Punkteeintragung zwei Drittel der davon betroffenen Lenker dazu anhält, nach einer erstmaligen Punkteeintragung ihr Fehlverhalten zu ändern.

Genau darin besteht auch das Ziel. Es geht um eine Lösung, die ein sogenanntes Bewährungssystem darstellt, ein brauchbares Instrumentarium im Sinne von mehr Verkehrssicherheit zur Verfügung stellt und vor allem mehr Schutz für alle VerkehrsteilnehmerInnen gewährleistet.

Ich bin überzeugt davon, meine Damen und Herren, daß das mit einem brauchbaren Modell des Punkteführerscheins erreicht wird und daß dies auch in unser aller Interesse sein muß. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.12

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst auf den Antrag 857/A eingehen, der den Umstand betrifft, daß man ein von einem Arzt erstelltes Gutachten vorzulegen hat, der im örtlichen Wirkungsbereich der Behörde in die Ärzteliste eingetragen ist, wenn man bestimmte Führerscheine erwerben will. Es ist unserer Meinung nach nicht einzusehen, warum das ein Arzt aus dem örtlichen Wirkungsbereich der Behörde, bei der man diesen Schein vorlegen muß, sein muß, sondern wir meinen, daß es ausreichen würde, wenn man dieses Gutachten von einem Arzt bekäme, der in die Ärzteliste eingetragen ist, unabhängig davon, in welchem örtlichen Wirkungsbereich einer Behörde dieser Arzt angesiedelt ist. Schließlich geht es ja um den Inhalt dieser ärztlichen Bescheinigung und weniger darum, daß der Arzt quasi Tür an Tür mit der Behörde wohnt.

Dieser Initiativantrag zum Führerscheingesetz hat aber leider nicht die Zustimmung der Regierungsfraktionen gefunden, auch nicht die Zustimmung der Freiheitlichen, was wir sehr bedauern, weil es dabei um eine Maßnahme geht, die eine Liberalisierung im Wirtschaftsbereich bedeutet, und es nicht einzusehen ist, warum aus unsachlichen Gründen solche Erschwernisse geschaffen werden.

Wir haben aber darüber hinaus, meine Damen und Herren, auch einen § 27-Antrag im Ausschuß vorliegen gehabt, bei welchem es darum ging, daß es eine Liberalisierung im Bereich der Fahrschulen geben muß. Auch Herr Abgeordneter Kukacka weiß natürlich, daß er gemeinsam mit Herrn Abgeordnetem Firlinger dann, wenn es im Bereich der Verkehrssicherheit um wirkliche Maßnahmen gegangen ist (Unruhe bei der ÖVP sowie bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen), bisher immer zu den Bremsern gehört hat, daß er hingegen dann, wenn es darum ging, die Raser einzubremsen, eher auf dem Gaspedal gestanden ist.

Daher meinen wir, daß in diesem Bereich noch einiges zu tun ist. Die steigenden Unfallzahlen beweisen ja, daß die Verkehrssicherheit in Österreich wieder nachläßt. Wir sind aber der Auffassung, daß gerade Schritte im Bereich der Liberalisierung der Fahrschulen dazu führen könnten, daß die Ausbildung für Fahrschülerinnen und Fahrschüler billiger wird und daher auch besser werden kann, weil die Fahrschüler dann etwa mehr Stunden nehmen können.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Schritte der Liberalisierung im Bereich der Fahrschulen


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