Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 167

Demokratie? Was ist denn das für ein Parlamentarismus? Ich muß mich schon fragen, wieso da nicht der Nationalratspräsident einschreitet und Abhilfe schafft.

Ich möchte mich noch ganz kurz mit der Argumentation meiner Kollegen befassen. Zum Kollegen Jarolim. Gut, das ist mir alles klar, es gibt einen Koalitionsvertrag, und wenn der Partner nicht mittut, tut man sich schwer, das hier zur Abstimmung zu bringen. Das ist mir schon klar.

Kollege Jarolim! Jetzt habe ich aber doch, glaube ich, richtig in Erinnerung, daß gerade die Frage der Homosexuellen vom Koalitionsvertrag ausgenommen und in den sogenannten koalitionsfreien Raum gestellt wurde. Da frage ich mich jetzt schon: Wieso bringt ihr das nicht zur Abstimmung? Das ist kein Bruch des Koalitionsvertrages. Ich frage mich, Herr Kollege Jarolim: Ist es Ihnen unangenehm, über den Antrag abzustimmen – vielleicht gegenüber Ihrer eigenen Klientel? Mir scheint das so zu sein, weil es ganz klar ist, daß diese Frage im koalitionsfreien Raum ist. Das haben Sie mehrfach erklärt. Es gibt hier keine Zustimmung der ÖVP. Sie können diese Frage daher hier ins Plenum bringen, und dann wird man schauen, ob es eine Mehrheit gibt oder nicht.

Zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Barmüller. Herr Kollege Barmüller! Ganz verstehe ich auch die Argumentation des Liberalen Forums nicht. Ich habe gestern bei der Debatte über das Eherechts-Änderungsgesetz sehr aufmerksam zugehört. In dieser hat Frau Kollegin Schmidt einen Abänderungsantrag zur Verlesung gebracht, in dem sie eine andere Definition der Ehe vorgenommen hat, als sie im Ehegesetz verankert ist. Soweit ich mich erinnern kann – da werden Sie mir ja wahrscheinlich recht geben –, haben Sie gesagt, ein Ehebund ist eine Verbindung von zwei Personen verschiedenen Geschlechtes. Also jetzt kenne ich mich nicht mehr aus. Es heißt doch immer, daß die Liberalen für eine Homosexuellenehe eintreten, und dann wollen sie selbst eine Bestimmung im Ehegesetz, wonach eine Ehe ein Zusammenschluß von zwei Personen verschiedenen Geschlechtes ist. Also auch hier gibt es nicht eine völlige Homogenität in den Aussagen.

Zur Frau Kollegin Fekter muß ich sagen, es gehört schon eine Portion Naivität dazu, zu sagen, wir wollten eigentlich das Gesetz nicht so interpretiert haben, wie es letztlich vereinbart wurde. Wir wollten nur diejenigen als Lebensgefährten ansehen, die aus gewissen sozialversicherungsrechtlichen Gründen – wie Sie es erwähnt haben – nicht heiraten wollen. Na bitte, schauen wir in das Gesetz hinein: Da gibt es überhaupt keine Differenzierung. Also die ÖVP soll nicht hergehen und sagen, daß das Gesetz eigentlich anders angewendet wird, als es vom Gesetzgeber beabsichtigt war. Auch das ist ein Standpunkt, den wir nicht teilen.

In der Sache selbst wird man dann zu diskutieren haben. Wir werden dem Antrag, wenn er hier in der Sache entschieden wird, nicht beitreten. Wir glauben auch, daß das zu einer weiteren Aushöhlung des Eigentumsrechtes und vor allem zu einer weiten Anwendung des Mißbrauchs führt. Ich möchte nicht wissen, wie viele Partnerschaften dann auf einmal als sogenannte Lebensgemeinschaften dargestellt werden, nur um jemandem ein billiges Wohnrecht und eine billige Wohnung zu belassen. (Beifall bei den Freiheitlichen)

17.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.50

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Fekter! Ich verstehe Ihre Aufregung schön langsam wirklich nicht mehr. (Abg. Schwarzenberger: Dabei strahlt Sie solche Ruhe aus!) Sie sind dafür, daß, wenn ein Teil der gleichgeschlechtlichen Bewohner einer Wohnung verstirbt, der andere die Wohnung verlassen muß. Sie wissen ganz genau, Frau Fekter, daß es in Zukunft sehr häufig so sein wird, daß Assistent und Pflegebedürftiger in einer Wohnung werden leben müssen, um die Betreuung des einen sicherzustellen. Es kann sein, daß dann zwei Frauen zufällig in einer Wohnung leben, von denen eine behindert ist und die andere die Betreuung übernimmt, es kann aber auch sein, daß zwei Männer in einer Wohnung leben, wovon einer die Betreuungspflicht übernimmt.


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