Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 168

Sie, Frau Fekter, sind es ja auch immer, die darauf pocht, daß sich Angehörige, Lebensgefährten, Lebensgefährtinnen et cetera sehr wohl in die Pflege und Betreuung von Angehörigen oder anderen Menschen einbringen sollen. Und wenn sie das dann tun, dann sind Sie die erste, wenn der eine Teil verstirbt, die den anderen aus der Wohnung werfen will. Frau Fekter, das ist ein Widerspruch! (Abg. Dr. Fekter: Nein!) Wie die zwei Personen, die in einer Wohnung leben, ihre Sexualität leben, das geht Sie überhaupt nichts an (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ), sondern das ist Privatsache jeder einzelnen Person. Es steht Ihnen nicht zu, irgend jemandem unter die Bettdecke zu schauen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Schieder: Außer selbst zu Hause!)

Frau Fekter! Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben, wenn Sie sagen, dann sollen sich doch die beiden eine Eigentumswohnung kaufen, und das Problem ist gelöst. Glauben Sie mir, es gibt nicht sehr viele von denen, die sich ganz einfach eine Eigentumswohnung kaufen können. Der Großteil jener Personen muß froh sein, wenn er sich eine Mietwohnung leisten kann. An Eigentum ist da nicht zu denken.

Es kann nicht so sein, daß nur jene, die es sich finanziell leisten können, eine Eigentumswohnung zu erwerben, das Recht haben, wenn ein Teil verstirbt, daß der zweite in der Wohnung bleibt, sondern es müssen im Sinne einer Gleichstellung alle Menschen in einem Wohnverhältnis die Möglichkeit haben, daß der eine Teil, der übrigbleibt, wenn der andere verstirbt, sehr wohl in dieser Wohnung bleiben kann, weil er dort auch sein Lebensinteresse hat und weil überhaupt nicht einzusehen ist, warum er ausziehen sollte – unabhängig davon, ob es sich um Eigentums- oder Mietwohnungen handelt.

Frau Fekter! Ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Keine einzige homosexuelle Beziehung, auf die Sie ja so erpicht sind (Abg. Dr. Schmidt: "Erpicht" ist sie nicht!), wird eine traditionelle Ehe gefährden oder verhindern, das wissen Sie genau! Also warum diese Ablehnung? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Seien Sie doch einmal bereit, in der Realität zu leben! Sie wissen, daß die traditionelle Ehe eigentlich ein Auslaufmodell ist (Abg. Dr. Fekter: Eben nicht, eben nicht!) und daß es ganz andere Lebensformen gibt, in denen die Menschen glücklicher sind als in der traditionellen Ehe (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ), weil sie nicht mehr durch ein Blatt Papier bis an ihr Lebensende an ihren Partner gebunden sind, auch wenn sie zu Hause die Hölle haben. Das können Sie niemandem vorschreiben. Wenn eine Ehe funktioniert, wenn eine Lebensgemeinschaft funktioniert, dann funktioniert sie sowieso, unabhängig davon, ob sie dieses Papier haben oder nicht. Aber dieses Papier darf niemals ausschlaggebend dafür sein, ob der andere Teil in der Wohnung weiterleben darf, wenn ein Teil verstorben ist, oder nicht, sondern alle Menschen müssen es sich aussuchen können, mit wem wie lange sie beisammen wohnen wollen, und das Recht haben, in der Wohnung weiterleben zu dürfen, wenn ein Teil dieser Wohngemeinschaft verstirbt. (Abg. Dr. Fekter: Ihr wollt die Ehe abschaffen!)

Kommen Sie zurück in die Realität! Ich will Ihnen Ihre Ehe nicht abschaffen. Wer heiraten und eine traditionelle Ehe führen will, der soll das tun. Ich werde sie niemals angreifen oder sie als schlecht empfinden. Aber tun Sie dasselbe, und greifen Sie nicht Lebensgemeinschaften an, die nicht mehr bereit sind oder ganz einfach nicht wollen, in Ihrer traditionellen Eheform, wie Sie das meinen, zu leben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die letzte Wortmeldung dazu kommt von Frau Abgeordneter Dr. Schmidt. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.56

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Von manchen Abgeordneten wird diese Debatte einfach zum falschen Thema geführt.

Nur ein Wort in Richtung des Abgeordneten Krüger: Es ist Ihnen offensichtlich entgangen, daß die Liberalen bei der gestrigen Debatte über das Eherechts-Änderungsgesetz einen Antrag eingebracht haben, wonach ein Begriffskriterium aus der Begriffsbestimmung im § 44 herausfallen


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