Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 180

gehe ich davon aus, daß die Rahmenbedingungen, die letztendlich auch zu dieser Veranstaltung führen und die die Grundlage des Finanzkonzeptes sind, auch realisierbar sind.

Zu Ihrer zweiten Frage, sehr geehrter Herr Abgeordneter Nußbaumer. Ich war schon ein bißchen verblüfft darüber, wie Sie sie formuliert haben. In diesem Budgetüberschreitungsgesetz sind all jene Mehrausgaben oder Veränderungen in der Ausgabenstruktur enthalten, die der Beschlußfassung des Nationalrates unterliegen. Sie haben mich gefragt: Was geschieht mit jenen, die nicht der Beschlußfassung des Nationalrates unterliegen? – Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß ich vierteljährlich im Quartalsbericht dem Budgetausschuß in, wie ich glaube, sehr präziser Art und Weise berichte. Der letzte Bericht lag dem Budgetausschuß am 9. Juni 1999 vor. Nach meinen Informationen haben Sie an dieser Sitzung teilgenommen, umso mehr wundert mich daher die Frage, wie hoch dieser Betrag ist, denn das können Sie durch eine einfache Addition der vier Quartalsberichte selbst ermitteln. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum nächsten Thema, nämlich Katastrophenfonds, möchte ich schon noch etwas sagen. Ich glaube, Herr Abgeordneter Peter hat das am Ende seiner Rede angesprochen. Das ist eine Frage, die wir natürlich immer diskutieren müssen. Ich bin der Ansicht, daß der Katastrophenfonds ordentlich dotiert wird, da wir beispielsweise im Jahre 1999 fast 4 Milliarden Schilling, davon den größeren Teil für vorbeugende Maßnahmen investieren. Es ist mir nicht bekannt, daß irgendeine Begehrlichkeit oder Notwendigkeit, die an den Katastrophenfonds herangetragen worden ist, mangels budgetärer Möglichkeiten abgelehnt werden mußte.

Wir haben allerdings – da gebe ich Ihnen recht – im Zuge der Budgetkonsolidierung gewisse Rücklagen abgebaut, weil es eigentlich sinnlos ist, daß sich in einem bestimmten Töpfchen öffentliche Mittel befinden, die auf eine Rücklage gestellt werden, wir aber im allgemeinen Budget zu einem höheren Defizit kommen. Denn wenn man die Differenz zwischen dem, was man auf der einen Seite für höhere Defizite zahlt, mit dem gegenrechnet, was möglicherweise bei einer Veranlagung herausschaut, dann ist das kein gutes Geschäft – und zwar nicht für den Finanzminister, sondern für den Steuerzahler der Republik Österreich, weil dieser die Differenz zu bedecken hat.

Daher war das maßvoll und richtig. Ich gebe jedoch zu, daß wir selbstverständlich die Entwicklung, die sich im Katastrophenfonds abspielt, vor allem auch aufgrund der Ereignisse, die ja niemand voraussehen kann, beobachten müssen. Aber da sind bitte keine Forderungen zu erheben, die in die Richtung gehen, daß wir, weil möglicherweise irgend etwas im Jahre 2000 oder 2001 passieren könnte, jetzt budgetäre Vorsorgen treffen sollen. Wenn man klug an die Finanz- und Budgetpolitik herangeht, dann ist das, glaube ich, nicht besonders opportun. (Abg. Mag. Peter: Es geht um die aktive Vorsorge, um Baumaßnahmen!)

4 Milliarden Schilling im heurigen Jahr! 4 Milliarden 48 Millionen Schilling stehen alleine heuer größtenteils für vorbeugende Maßnahmen zur Verfügung. Ich meine, das ist eine respektable Summe, eine Summe, die keiner weiteren Urgenz bedarf. Noch einmal: Wir haben an und für sich ein Bauprogramm festgelegt, das ist auch in Koordination mit den Bundesländern erfolgt. Das wird so finanziert, wie es optimal möglich ist. Für Maßnahmen der unmittelbaren Katastrophenhilfe sind notwendige Maßnahmen, die über die Länder an den Katastrophenfonds, also an die Republik herangetragen worden sind, noch nie – zumindest seitdem ich Finanzminister bin – mangels Finanzierbarkeit abgelehnt worden. Ich glaube, das ist doch das Wesentliche, worum es geht, wenn man über eine Fondskonstruktion diskutiert.

Ich möchte zuletzt noch etwas zu einem Punkt sagen, der mehrfach angesprochen wurde, Herr Professor Van der Bellen hat das hier semantisch sehr schön dargestellt. Ich glaube, daß es richtig ist, daß man vielleicht die eine oder andere Stelle klarer formulieren sollte, aber klar ist, daß wir uns an den humanitären Hilfen beteiligen, daß wir im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung bestimmte Aufgaben wahrzunehmen haben und daß wir auch den notwendigen Einsatz des österreichischen Bundesheeres in der Konfliktregion, soweit uns das im Rahmen der entsprechenden internationalen Aktionen zukommt, finanzieren müssen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite