Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 91

Verbandswesen gibt. Diesbezüglich kommt Kritik von seiten der ÖVP, aber auch von anderen Kreisen und insbesondere sehr massive Kritik auch von uns. Diese wird man nicht wegdiskutieren können. Es manifestiert sich auch in der täglichen Politik, in der großen Politik, daß es in diesem Bereich darum geht, parteipolitisch Einfluß zu nehmen, und zwar aus einigen wenigen Gründen, die recht einfach darzustellen sind.

Wenn es keine Rechtsansprüche auf Geldvergaben, auf Geldmittel gibt, ist man auf Willkür angewiesen, oftmals auf die Willkür weniger oder einiger. Dann strömt man natürlich – und als gelernter Österreicher weiß man das – in die Parteipolitik. Dann passiert es eben, daß auch auf ministerieller Ebene – nicht im Ministerium des Herrn Ministers Bartenstein – ein Kompetenzkonflikt zutage tritt. Dann passiert es eben, daß ein Bundeskanzler nach der Sportpolitik, nach der Kulturpolitik und nach der Seniorenpolitik auch auf den Bereich der Jugendpolitik Einfluß zu nehmen versucht. Das tut er, indem er beginnt, Kompetenzen, die aufgrund des Bundesministeriengesetzes klar verteilt sind, in das Bundeskanzleramt zu verlagern. Er ruft einen Jugendbeirat ins Leben, obwohl es schon ein Jugendforum und Beiräte im Familienministerium gibt. Dieser Jugendbeirat wurde konstituiert, um ganz einfach parteipolitisch in diesem Bereich zu wirken.

Wen wundert es dann, daß die – sage ich einmal salopp – linken Jugendverbände zum Bundeskanzler streben, sich dort konstituieren, sich die konservativen Jugendverbände aber diesem Ansinnen verschließen und weiterhin beim Familienministerium bleiben? (Abg. Tegischer: Alle sind eingeladen worden!)

Da liegt die Wurzel des Übels, und ich glaube, es ist notwendig, daß wir endlich eine parteipolitische Entflechtung in der Jugendpolitik anstreben (Beifall bei den Freiheitlichen), daß wir die Jugendpolitik hinsichtlich der Geldvergabe mit Rechtsansprüchen ausstatten und daß wir die Geldvergabe endlich entpolitisieren und uns von den verpolitisierten, parteipolitisierten Jugendorganisationen wegbewegen.

Wir haben am 5. November 1998 einen Initiativantrag betreffend Jugendförderung eingebracht, dieser wurde dann – und da sieht man es auch wieder – dem Verfassungsausschuß, Zuständigkeit Bundeskanzleramt, zugewiesen, ohne Zustimmung des Familienministers. (Abg. Parnigoni: Sehr jugendlich sind Sie leider nicht mehr!) Hier muß man endlich einmal eine Entflechtung vornehmen, und wenn es um die Jugendpolitik geht, dann gehören die Interessen der Jugendpolitik gebündelt, und zwar dort, wo sie hingehören, nämlich beim Jugendminister und nicht beim Bundeskanzler! Das muß man einmal sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Sind Sie nicht auch Seniorensprecher der FPÖ?)

Wenn wundert es noch, daß der Frustrationsgrad derart hoch ist? Diese Studie beweist, daß in Wirklichkeit 40 Prozent aller Jugendlichen, die an irgendwelchen Beteiligungsmodellen teilnehmen, frustriert aus diesen aussteigen, weil sie keine Mitbestimmungsmöglichkeiten haben. Im Ausschuß haben sich alle Fraktionen zur Senkung des Wahlalters bekannt. Das ist klar zum Ausdruck gekommen.

Deswegen bringe ich einen Antrag betreffend Herabsetzung des Wahlalters ein, und wir werden bei der Abstimmung sehen, ob die Meinung des Ausschusses auch hier im Plenum noch die gleiche ist.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Haller, Dolinschek, Koller, Madl und Kollegen betreffend Herabsetzung des Wahlalters im Sinne einer aktiven Teilnahme der jungen Menschen am politischen Leben

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Inneres und den Bundesländern entsprechende Schritte zur Herabsetzung


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