Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 162

festlegt – verantwortlich sind Sie, der Herr Minister Farnleitner, die verschiedenen Zuständigen auf Landesebene –, dann kann man konkret ans Werk gehen. Aber wir haben bis jetzt nur eine Zusammenstellung dessen, was notwendig ist, aber keinen Umsetzungskatalog. Ein Umsetzungskatalog auf EU-Ebene wird aber verlangt. Warum machen wir das nicht national? Regional wird es gemacht, lokal gibt es das, etwa in Graz, etwa in Linz, aber auf Bundesebene stiehlt man sich davon und beläßt es bei diesem Bericht und dabei, daß er im Ausschuß enderledigt wird.

Ich darf nur zwei Elemente besonders herausgreifen, weil die Müllverbrennung in Diskussion stand. In diesem Umweltkontrollbericht können Sie nachlesen, daß gerade die Quecksilberemissionen massiv zugenommen haben und daß diese Zunahme – insgesamt haben wir ja über 2,18 Tonnen österreichweit – in erster Linie auf die Müllverbrennung zurückzuführen ist. Das ist nur ein Detail. Quecksilber ist ja hoch giftig. Tonnen sind in diesem Zusammenhang schon Dimensionen, die zu denken geben.

Ein zweites Element möchte ich herausgreifen, das auch mit dem Verkehr in Zusammenhang steht. Sie können im Bericht gut nachlesen, daß die SO2-Belastung zwischen 1980 und 1995 abgenommen hat. Wenn Sie genau lesen, werden Sie aber merken, daß wir im Jahr 1988 bereits den Stand von 5 440 Tonnen gehabt haben. Wir haben aber sieben Jahre später wieder 8 720 Tonnen. (Abg. Dr. Keppelmüller: Genau anschauen! Genau anschauen!) Sie können lesen, worauf das zurückzuführen ist, nämlich auf den zunehmenden Diesel-PKW-Verkehr, auf den Diesel-LKW-Verkehr, auf den Güterverkehr. Hier müssen wir einhaken, und wir haben ja im Ökosteuermodell eine höhere Besteuerung des Diesels aus umweltpolitischen Gründen, nicht aus fiskalpolitischen Gründen, vorgesehen.

Ich habe mir noch viele andere Bemerkungen notiert, möchte es aber bei diesen zwei Beispielen belassen. Nehmen wir ernst, was auf EU-Ebene unternommen wird, hier gibt es ein Umsetzungsprogramm, zumindest ist es in Vorbereitung. Wir brauchen es dringend auf nationaler Ebene! (Beifall bei den Grünen.)

19.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstattung wird nicht begehrt.

Ich bitte jetzt, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir zunächst ab über den Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhängen und Erklärung in 1481 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Durch diesen Staatsvertrag wird Verfassungsrecht geändert, sodaß ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 1 der Geschäftsordnung feststelle, daß die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder dieses Hauses gegeben ist.

Ich ersuche jetzt alle Damen und Herren, die dafür sind, daß dem Abschluß dieses Vertrages die Genehmigung erteilt wird, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Diese Einstimmigkeit inkludiert natürlich auch das erforderliche verfassungsrechtliche Quorum.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Ausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Ich möchte auch hier noch einmal festhalten, daß damit das verfassungsrechtliche Zweidrittelquorum gegeben ist.


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