Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 170

minister über die Mehrwertsteuer dann wieder zurück. Ich glaube, in Zukunft werden wir mittelfristig bis langfristig nicht darum herumkommen, entweder die Transferleistungen zu erhöhen oder – für uns natürlich besser – einen neuen steuerlichen Anreiz zu schaffen, zum Beispiel Streichung der Mehrwertsteuer auf Arbeiten, die im Rahmen des Denkmalschutzes geleistet werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Cap.)

19.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Gleichfalls freiwillige Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. (Abg. Dr. Petrovic: 2!) 2 genügen. – Bitte.

19.41

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Inhaltlich kann ich mich praktisch in allem Frau Dr. Schmidt anschließen. Ich hätte mir gerade von einem Denkmalschutzgesetz so um die Jahrtausendwende eigentlich auch mehr erwartet.

Was ich vor allem vermisse, ist ein dynamischerer Ansatz. Ich verkenne nicht, daß das mit diesem Entwurf auch versucht wurde. Man wird sehen, wieviel in der Praxis damit möglich ist. Ich würde mir wünschen – aber ich weiß, daß das in Zeiten wie diesen nicht dem Trend des Marktes entspricht –, daß man auch gegen einen widerstrebenden Eigentümer oder einen Eigentümer, der die Umsetzung der Interessen der Allgemeinheit auf Erhaltung von Kulturobjekten aus bestimmten Gründen vereitelt, aufgrund des Denkmalschutzes vorgehen kann, das heißt im Sinne einer Erhaltungs- oder sogar Wiederherstellungspflicht agieren kann. Es scheint mir so zu sein, daß die Denkmalschützer oft den vollendeten Tatsachen hinterdrein laufen.

Was ich ausdrücklich hervorhebe und positiv finde und worüber ich mich sehr gefreut habe, ist die Möglichkeit, auch Wirkungsstätten berühmter Künstlerinnen und Künstler, die vielleicht als Objekte nicht unbedingt in höchstem Maße schützenswürdig sind, jetzt gebührend zu würdigen. Ich denke, daß dieser Passus ganz besonders in bezug auf die sogenannte Klimt-Villa in Wien Unter St. Veit angewendet werden kann. Ich weiß auch, daß sich die Betroffenen, die sich in dieser Woche dort getroffen haben, sehr gefreut haben, daß ein entsprechender Antrag bevorsteht. Gerade wenn ich an Wien und das Wirken Gustav Klimts denke und die Tatsache, daß es die letzte Wirkungsstätte Klimts ist, die es in Wien noch gibt, zu der täglich ausländische Touristinnen und Touristen pilgern, dann, meine ich, sind diese Klarstellung vor allem auch in den Erläuterungen und der Verweis im Text auf die historische Dokumentation ganz wichtig.

Aus Gründen der Zeitökonomie erspare ich es mir, eine gesonderte Abstimmung darüber zu verlangen. Wie gesagt, diesen Passus halte ich für ausgesprochen positiv. Ich hoffe, daß damit jetzt das künftige Schicksal der Klimt-Villa im Sinne einer Erhaltung besiegelt ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

19.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte.

19.44

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, daß mit diesem Denkmalschutzgesetz ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung gelungen ist. Wir haben erstens mit dem Ausfuhrverbotsgesetz, das wir jetzt den EU-Richtlinien angepaßt haben, EU-Konformität erreicht. Die Ausfuhren sind leichter möglich. Wir haben aber trotzdem die Möglichkeit, bei Gegenständen, die ausgeführt werden könnten, mit einem Denkmalschutzverfahren einzuschreiten, und zwar für den Fall, daß es für Österreich wichtig ist, daß sie nicht ausgeführt werden. Es gibt zwar für Ölgemälde Grenzen, es gibt auch für Aquarelle Grenzen, es ist aber immer noch möglich, ganz besonders wichtige Kulturgegenstände mit einem Denkmalschutzverfahren zu schützen.

Ich finde es auch besonders wichtig, daß wir mit diesem Denkmalschutzgesetz Unsicherheiten aufheben, und zwar die Unsicherheit, was per Gesetz unter Denkmalschutz steht. Bis zum


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