Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 171

Jahre 2010 werden Listen erstellt, wo alle Gebäude im öffentlichen Besitz aufgelistet werden, die unter Denkmalschutz stehen. Damit wird die Rechtsunsicherheit, daß jedes öffentliche Gebäude automatisch unter Denkmalschutz steht, aufgehoben. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was mich auch freut, ist, daß wir die Wirtschaftlichkeit als Kriterium eingeführt haben. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt. Ein Denkmal muß auch leben können. Ich glaube, es muß immer auch so sein, daß bei einem denkmalgeschützten Gebäude gewisse wirtschaftliche Kriterien auch noch eine Rolle spielen müssen. In diesem Zusammenhang gibt es die Teilunterschutzstellung, die es früher nicht gegeben hat; auch ein weiterer wichtiger Schritt. Was mich auch freut, ist, daß wir als Kriterium die besonderen geschichtlichen Zusammenhänge eingeführt haben, die auch ein Grund dafür sein können, etwas unter Denkmalschutz zu stellen.

Wir haben die Gutachten, die Stellungnahmen, die gekommen sind, sehr ernst genommen. Wenn Sie den ersten Entwurf mit dem vergleichen, was jetzt vorgelegt worden ist, dann werden Sie sehen, daß sehr viele Änderungen vorgenommen worden sind, sehr viele Bestimmungen und nähere Erläuterungen enthalten sind. Alles kann man allerdings nicht ganz genau beschreiben. Wenn man geschichtlich, künstlerisch und kulturell als Kriterium hat, dann kann man nicht alles bis ins letzte Detail wirklich festschreiben. Wir haben wirklich versucht, alle Einwendungen ernst zu nehmen.

Ich möchte meinen Mitarbeitern, Herrn Ministerialrat Dr. Helfgott und Sektionschef Dr. Wran, wirklich danken, es war sehr viel Arbeit. Es war sehr viel Arbeit, dieses Gesetz zu erstellen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ sowie dem Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Ich freue mich, daß dieses Gesetz heute beschlossen werden kann. Ich freue mich, daß wir auch die historischen Gärten mit einem eigenen Verfahren unter Denkmalschutz stellen können. Ich freue mich darüber, daß wir eine breite Zustimmung bekommen und daß wir bei dem Punkt mit den Archiven eine noch breitere Zustimmung bekommen. Denkmäler prägen unsere Landschaft. Denkmäler sind ein wichtiger Teil unserer Tourismuswirtschaft. Denkmäler sind ein wichtiger Teil der Identität eines Volkes, eines Landes. Ich freue mich, wenn wir mit diesem Denkmalschutzgesetz noch etwas mehr zur Erhaltung unserer Denkmäler beitragen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

19.47

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Das vorliegende Denkmalschutzgesetz enthält nach meinem Dafürhalten sechs wichtige Punkte; Sie haben sie ja teilweise schon genannt. Das eine ist das Ausfuhrverbotsgesetz. Das zweite ist, daß nach § 2 Abs. 4 die gesetzliche Vermutung der Unterschutzstellung wegfällt und statt dessen bis zum Jahre 2010 das Bundesdenkmalamt einen Kataster erstellt, in dem die Denkmäler fortgeschrieben werden. Der dritte Punkt ist die teilweise Unterschutzstellung von Denkmälern. Ein weiterer Punkt sind die Ausweitung des Denkmalschutzes auf historische Garten- und Parkanlagen und Schaffung einer Verfassungsbestimmung. Insgesamt gibt es 56 solcher Anlagen in Österreich. Das ist insofern wichtig, als die historischen Baudenkmäler und die damit verbundenen Parks eine untrennbare historische Einheit bilden.

Etwas problematisch ist § 5 Abs. 8. Das Ziel dieser Regelung ist die Verfahrenskonzentration, wobei die Entscheidung über den denkmalschutzrechtlichen Teil in Zukunft der Gewerbereferent treffen wird. Das ist das einzige, wo ich eine gewisse Befürchtung hege, daß dadurch dem Denkmalschutz zuwenig Gewicht eingeräumt wird, wobei man hinzufügen muß, daß zwar das Bundesdenkmalamt Sachverständige entsendet und auch Parteienstellung hat, aber ein gewisses Problem liegt da drinnen.

Zuletzt der Denkmalfonds nach § 33. Da wäre eine bessere Dotierung sicher wünschenswert. Aber insgesamt ist die Novelle eine gelungene Novelle, die den Denkmalschutz weiterbringt und


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