Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 216

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Eine Redezeitbeschränkung von 3 Minuten wird gewünscht. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.28

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann es kurz und einfach machen: Wir vermissen zwar eine umfassende Reform der Presseförderung, und ich darf darauf hinweisen, daß es ein Weißbuch dazu gibt, das sich seit zwei Monaten unter relativem Verschluß befindet. Es ist zwar ein wenig in die Medien durchgesickert, aber eigentlich wurde dieses Weißbuch nicht ernsthaft öffentlich gemacht und vor allem nicht zur Grundlage für eine politische Diskussion genommen.

Wir würden uns eigentlich eine umfassendere Reform der Presseförderung in Richtung qualitative Medienförderung wünschen. Der heute vorliegende Initiativantrag stellt aber immerhin eine Verbesserung in die Richtung dar, daß es vernünftigere Durchrechnungszeiträume für die Betrachtungsweise im alten System gibt, und daher werden wir dem zustimmen.

Was hingegen den Antrag des Herrn Landeshauptmanns Haider betrifft, der radikal alles streichen will, meinen wir: Auf diese Weise werden wir nicht dazu beitragen, seinen Kinderbetreuungsscheck zu finanzieren! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Restredezeit Ihres Klubs: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.30

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Reform der Presseförderung läßt weiter auf sich warten. Was heute auf der Tagesordnung steht, ist eine Lex für eine bestimmte Zeitung, wiewohl das Ansinnen durchaus sinnvoll ist. Es ist aber keine Reform, und es ist vor allem nicht das, was wir erwarten. Ich schließe mich diesbezüglich den Ausführungen von Herrn Dr. Kier an.

Ich möchte aber diese Gelegenheit nützen, um Sie auf einen Umstand hinzuweisen, den ich auch in Form eines Abänderungsantrages formuliert habe, nämlich die Tatsache, daß es im österreichischen Presseförderungsgesetz keine Möglichkeiten gibt, Medien, die gegen das internationale Übereinkommen zur Beseitigung aller Formen von rassischer Diskriminierung verstoßen, zu sanktionieren. Das ist ein Wunsch, den wir hätten. Deshalb erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freunde und Freundinnen betreffend den Initiativantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen über ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Initiativantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen über ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird (in der Fassung des Ausschußberichtes 1950 der Beilagen) wird wie folgt abgeändert:

1. Z 1 des Initiativantrages lautet wie folgt:

"1. Nach § 2 Abs. 1 Z 1 wird folgende Z 2 eingefügt:

,2. sie müssen dem vom österreichischen Presserat beschlossenen Ehrenkodex für die österreichische Presse entsprechen und insbesondere jede Diskriminierung aus rassischen, religiösen, sexistischen, nationalen oder sonstigen Beweggründen vermeiden;‘"


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