Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 72

sierung, weil Sie es herausgefordert haben. Daß Sie ein Fan der Privatisierung sind, höre ich gerne, muß aber gleich hinzufügen, daß man unter dem Begriff "Privatisierung" Unterschiedliches verstehen kann. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Wittmann.) Sie haben die Privatisierung genannt und haben von der Regierungsbank aus selbst gesagt, daß Sie ein Fan der Privatisierung sind. Ich möchte dem einen Satz hinzufügen: Sie und Ihre Parteifreunde verstehen oftmals – nicht immer, aber oftmals oder zu oft – unter "Privatisierung" weniger Staat und mehr Partei. Wir von den Freiheitlichen verstehen im Gegensatz dazu unter "Privatisierung" weniger Staat und mehr Privat. Das ist der Unterschied in der Auffassung. (Zwischenruf des Abg. Edler.)

Kollege Edler! Ein Beispiel zur Privatisierung Marke SPÖ aus unserem gemeinsamen Heimatbezirk: Nach 1945 hat die Stadt Wien, die Eigentümerin des Hauses Donaufelder Straße 249 ist, dieses Haus billig erworben; einziger Mieter ist die SPÖ-Donaustadt. (Abg. Edler: Haider! KELAG!)

Vor wenigen Jahren hat die SPÖ-Donaustadt dieses Haus käuflich erworben. Es gibt ein Magistratsgutachten (Zwischenrufe bei der SPÖ) – alles korrekt, selbstverständlich, immer alles korrekt. Dieses Magistratsgutachten sagt: Weil dort ein geschützter, unbefristeter Mieter ansässig ist, nämlich die SPÖ-Donaustadt, muß man es um den Wert von 40 Prozent der SPÖ verkaufen. Man muß es ihr verkaufen. – Das ist Ihre Privatisierung! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Bures: Das stimmt ja überhaupt nicht!) Sie transferieren öffentliches Eigentum in die private SPÖ-Parteikassa, wenn ich das salopp ausdrücken darf. Das ist Ihre Privatisierung, und dagegen werden wir auftreten!

Ich möchte noch etwas zum Datenschutzgesetz, das wir heute novellieren, sagen: Es freut mich schon – und es geht ja oftmals um Details –, daß nunmehr auch die nicht EDV-unterstützt automatisiert verarbeiteten Daten geschützt werden sollen. Dort wird nämlich sehr, sehr viel Schindluder getrieben. Es gibt schon Organisationseinheiten in diversen Banken, Versicherungen, aber auch sonstigen Institutionen, die, um dem auszuweichen, umgestiegen sind von einer EDV-unterstützten Datenverarbeitung auf manuell betriebene Datenverarbeitung, um dem Ganzen zu entgehen. Dem wird jetzt ein Riegel vorgeschoben. Das begrüßen wir sehr, wiewohl man die Praxis dann weiterverfolgen wird müssen.

Eines zu dem Abänderungsantrag, den wir auch sehr begrüßen. Es ist erfreulich, zu sehen, daß durch den Ausschuß auch einmal etwas abgeändert werden kann, sogar in letzter Sekunde abgewendet werden kann.

Wenn es jetzt im § 11a heißen soll: "sofern der Betroffene dem ausdrücklich ... zugestimmt" hat, so begrüßen wir das uneingeschränkt und werden daher auch zustimmen. Ich meine aber, man hat ein bißchen über das Ziel hinausgeschossen, indem man die Worte: "und dies im Einzelfall nicht untersagt hat," belassen hat. – Wenn dieses "und" kumulativ zu verstehen ist, dann wäre es ein absoluter Widerspruch und dann würde sich die Judikatur erst damit beschäftigen müssen, denn man kann nicht auf der einen Seite sagen, die Daten dürfen nicht verarbeitet werden, wenn nicht ausdrücklich zugestimmt wurde und dies im Einzelfall nicht untersagt wurde. Nach dieser Legistik bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung und einer ausdrücklichen Untersagung. Das wäre mir zu weitgehend.

Daher sei für allfällige Auslegungen hier von diesem Rednerpult aus jetzt gesagt: Es kann selbstverständlich nur darum gehen, daß man immer und überall eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung benötigt. Ich hoffe, wir alle hier in diesem Hohen Haus verstehen es so, sodaß dieses "und" letztlich nur ein Überbleibsel aus der schlechten Legistik ist und es nicht notwendig ist, im Einzelfall auch noch eine Untersagung abzugeben. Ich würde Sie ersuchen, Herr Staatssekretär – vielleicht können Sie das machen –, hier eine Klarstellung vorzunehmen.

Ich glaube, daß man da ganz einfach übers Ziel geschossen hat, sehe es aber positiv, lege es positiv aus. Ich glaube, wir alle machen das, denn sonst wäre das ein Widerspruch; das sollte man dort nicht so stehen lassen.


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