Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 175

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2031 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieses erfolgt einhellig. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, bitte ich gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dieses erfolgt einhellig. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

16. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Entschließungsantrag 1087/A (E) der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Karl Donabauer und Genossen betreffend Verbesserungen für Mitglieder von Wahlbehörden und Vertrauenspersonen bei bundesweiten Wahlen (2032 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Es sind zu diesem Punkt nur drei Redner gemeldet. Wir kommen daher sehr bald wieder zu einer Abstimmung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir kommen daher zur Debatte.

Erstredner ist Herr Klubobmann Scheibner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.35

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! – Niemand anwesend auf der Regierungsbank. Soll sein.

Meine Damen und Herren! Zum einen ist es interessant, daß plötzlich auch Entschließungsanträge des Nationalrates in EU-Angelegenheiten zugelassen werden; bis jetzt war das fraglich. Wir haben – kann ich mich erinnern – einmal einen derartigen Entschließungsantrag eingebracht, und da hat es geheißen, das gehe nicht, weil wir nur Anträge betreffend Akte der Vollziehung im Rahmen von Artikel 52 Abs. 1 B-VG hier einbringen könnten, aber wir nehmen das als Präjudiz auch für die Zukunft, daß es jetzt doch möglich ist.

Zum anderen haben wir uns sehr lange überlegt, ob wir diesem Antrag zustimmen sollen oder nicht. Im Ausschuß haben wir noch unsere Zustimmung gegeben. Bei näherer Diskussion dieses Antrages sind aber zwei Dinge zu kritisieren.

Zum einen hat die Bundesregierung bis jetzt keine Bereitschaft gezeigt, sich in dieser Materie entsprechend zu engagieren. Ich bin Mitglied der Bundeswahlbehörde und habe bei der letzten Sitzung dieser Behörde das Ansinnen eingebracht, warum man es in Zukunft nicht zulassen könnte, daß nach Schließen der Wahllokale auch eine Auszählung stattfinden kann. Wir haben dort die Information bekommen, daß es aussichtslos ist, weil es im Rahmen der Europäischen Union absolute Widerstände gegen eine derartige Auszählung gibt, und daß es nur eine Reform hinsichtlich der Öffnungszeiten der Wahllokale geben wird.

Zweitens zu dieser Gebührenanhebung. – Auch das wäre grundsätzlich eine diskussionswürdige Angelegenheit, denn es ist ja wirklich wahr, daß von den Beisitzern und Vertrauenspersonen schon hartes Sitzfleisch, aber auch Konzentration verlangt werden. Wir meinen, daß das eine ganz wichtige Aufgabe ist, und es sollte dafür durchaus auch eine – es ist ohnehin eine kleine – Entschädigung geben. Aber, meine Damen und Herren, vor allem von der Sozialdemokratie: Bevor wir einer Erhöhung zustimmen, wäre es interessant, einmal von Ihnen zu hören, ob Sie von der Praxis abgehen möchten, daß das Geld, das eigentlich diese Vertrauenspersonen


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