Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 176

bekommen sollten, direkt für die Parteikasse abgezweigt wird. Ich weiß, daß das in Wien gängige Praxis ist, und ich sage Ihnen ganz offen: Für die Vertrauensmänner jederzeit eine entsprechende Dotierung, aber nicht auf diesem Weg eine Erhöhung der Parteienfinanzierung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Müller. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.38

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Bericht des Verfassungsausschusses zielt in erster Linie auf Verbesserungen für die Mitglieder der Wahlbehörden ab. Es wurden in den letzten Jahren zahlreiche Anpassungen und Veränderungen im Wahlrecht vorgenommen, um möglichst vielen Personen, die wählen gehen wollen, auch tatsächlich die Teilnahme an einer Wahl zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern.

Zunehmend mehren sich aber die Klagen darüber, daß es Probleme gibt, Mitglieder für die Wahlbehörde, also Beisitzer, Ersatzbeisitzer und Vertrauensleute, zu gewinnen. Dies dürfte einerseits daran liegen, daß die Bereitschaft sinkt, sich in diesem Bereich zu engagieren. Feststellbar ist hier auch ein Stadt-Land-Gefälle. In ländlichen Bereichen ist die Frage der Entschädigung für die Mitglieder der Wahlkommissionen nicht ausschlaggebend für eine Mitwirkung an einem demokratischen Wahlablauf, sehr wohl verstärken sich aber diese Probleme in den städtischen Zentralräumen.

Herr Kollege Scheibner! Für meine Gemeinde kann ich sagen, daß es keinerlei Entschädigung für die Wahlbeisitzer gibt. Sie wird auch von diesen nicht gewollt und gewünscht, sie wird abgelehnt.

Wir haben Verantwortung dafür zu tragen, daß auch in Zukunft demokratische Wahlabläufe gewährleistet sind. Wahlen kosten Geld, daher müssen natürlich auch entsprechende Überlegungen angestellt werden, wie ein angemessener Gebührenanspruch für die Mitarbeiter in den Wahllokalen gewährleistet werden kann. Diese Überlegungen sollen in die Diskussion mit den Ländern und Gemeinden über eine Kostentragung natürlich einfließen.

Die Erfahrung bei der zuletzt durchgeführten Europawahl hat auch gezeigt, daß Reformbedarf besteht. Derzeit haben wir uns bei der Auszählung der Stimmen an die Vorgaben der EU zu halten. Konkret – und das war ja bei der letzten EU-Wahl ein vielkritisierter und zu Recht vielkritisierter Punkt – kann die Stimmenauszählung erst dann beginnen, wenn auch das letzte Wahllokal geschlossen ist. Die Mitglieder der Wahlkommission müssen entweder mehrere Stunden warten, bis sie mit der Stimmenauszählung beginnen können, oder die Öffnungszeiten des Wahllokales werden hinausgeschoben und auf den späten Abend verlegt. Dies führt unter Umständen bei darauffolgenden Wahlen zu Verunsicherungen in der Bevölkerung.

Wünschenswert sind meiner Meinung nach möglichst einheitliche Wahlzeiten innerhalb Österreichs. Die angestrebte Rechtsänderung, daß künftig bei EU-Wahlen die Stimmenauszählung bereits vor 22 Uhr vorgenommen werden kann, um stundenlange Sitzungsunterbrechungen der Wahlbehörde zu vermeiden, würde sicherlich eine Entschärfung dieser Situation bringen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Auer.)

Generell stehe ich Maßnahmen, die eine Erleichterung der Ausübung des Wahlrechtes mit sich bringen, sehr positiv gegenüber und stimme dem vorliegenden Entschließungsantrag gerne zu. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort gemeldet. – Bitte.


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