Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 177

19.41

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Der vorliegende Entschließungsantrag behandelt eine Verbesserung für die Mitglieder von Wahlbehörden und Vertrauenspersonen bei bundesweiten Wahlen. Es geht darum, die Öffnungszeiten der Wahllokale, vor allem bei der EU-Wahl, anders zu koordinieren, da die gegenwärtige Regelung Schwierigkeiten bei der Auswertung verursacht.

Der Gesetzgeber hat meiner Ansicht nach die Aufgabe, den ungehinderten Zugang des Bürgers zur Ausübung seines Wahlrechts, die ordnungsgemäße Überwachung der Stimmabgabe und die korrekte Auszählung der Stimmen zu gewährleisten. Das erfordert Einsatz! Wir haben jedoch in den letzten Jahren immer mehr das Problem, daß sich kaum mehr Freiwillige für eine Wahlkommission melden, denn eine Teilnahme an einer Wahlkommission ist schon lange keine Ehrensache mehr, wie es das einst viele Jahre beziehungsweise Jahrzehnte lang war.

Es geht konkret darum, daß es erstens – und das ist schon angesprochen worden – zu geringe oder zu unterschiedliche Entschädigungen gibt. Wir wollen nun mit diesem Entschließungsantrag eine Diskussion einleiten, um bundesweit angepaßte Entschädigungen einzuführen und auch die Entschädigungsabrechnung als solche zu vereinfachen. Zudem ist es so, daß eine große Anzahl von Kostenfaktoren penibel aufgelistet und diese Liste dann innerhalb von 60 Tagen vorgelegt werden muß. Die Gemeinden bekommen dann einen Teil ihrer Kosten ersetzt, jedoch maximal ein Drittel.

Das kann meiner Meinung nach in dieser Form nicht so weiterlaufen. Es gibt diesbezüglich bereits einige, konkret zwei Vorschläge des Innenministeriums, nämlich einerseits ein Fixpauschalierungssystem und andererseits ein Fixpauschalierungssystem und für all jene Gemeinden, deren Kosten über das fixe Pauschale hinausgehen, einen Ersatz der Kosten, wenn sie die Mehrkosten auch nachweisen können. Das wäre, glaube ich, ein Weg, über den man wirklich reden sollte.

Zweitens: Was die Wählerverzeichnisse und deren Auflegungszeitraum anlangt, ist zu sagen, daß wir uns in den letzten Jahren darum bemüht haben, gerade an den Wochenenden die Wählerverzeichnisse zur Einsicht aufzulegen. Es ist jedoch immer öfter festzustellen, daß die Bürger kaum davon Gebrauch machen. Zum anderen erwachsen den Gemeinden daraus enorm hohe Kosten. Das heißt jedoch nicht, daß wir dieses Einschaurecht abschaffen wollen, die Möglichkeit zur Einsicht soll aber in einer Zeit erfolgen, die auch angenommen wird und vertretbar ist und den Gemeindebediensteten keine unnötige Zeitverpflichtung auferlegt, obwohl diese Möglichkeit insgesamt nicht mehr genützt wird, denn das freie Wochenende und die Freizeit sind auch für diese Bürger wichtig.

Der dritte Punkt betrifft die Briefwahl. Wir haben anläßlich der Nationalratswahl 1992 eine große Novelle beschlossen, durch die es leichter geworden ist, den Bürgern, die sicherlich allgemein mobiler geworden sind, die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Das war ein erster Schritt. Und die Briefwahl muß unser Ziel sein! (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben diesbezüglich bereits mehrere wissenschaftliche Abhandlungen vorgelegt, zuletzt jene von Professor Schäffer aus dem Jahre 1979. Die Briefwahl wird in anderen Ländern mit sehr großem Erfolg angewendet, und wir meinen, daß wir gerade auf diesem Gebiet Nachholbedarf haben.

Schlußendlich leiten wir meiner Ansicht nach mit diesem Entschließungsantrag eine Diskussion ein, die letzten Endes in einer parlamentarischen Enquete enden könnte, bei der wir mit Vertretern aus anderen Ländern über deren Erfahrungen sprechen und daraus lernen könnten, um durch eine Nachbesserung unserer Gesetze auch in dieser Frage den Herausforderungen der heutigen Zeit voll und ganz zu entsprechen. Es wäre dies eine wichtige Aufgabe, der wir uns stellen sollten! Ich bin froh darüber, daß wir damit nun diese Diskussion eröffnen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Es gibt kein Schlußwort des Herrn Berichterstatters.


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