Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Das ist eine vielschichtige Problematik. Wir müssen sehen, daß das nur im Zusammenhang mit dem ehelichen Güterrecht und auch der grundsätzlichen Regelung des Scheidungsfolgenrechtes gesehen werden kann.

Im Zusammenhang mit dem ehelichen Güterrecht – da war der Vergleich mit Deutschland und anderen europäischen Ländern naheliegend – gab es die Annahme, daß dort von einer Errungenschaftsgemeinschaft ausgegangen wird: ein Modell, das von der Expertengruppe für Österreich nicht gefordert wurde. Es wäre auch eine gewisse Disparität, nur Anwartschaftszeiten aufzuteilen – das ist meine Meinung – und nicht generell die Frage des Gesamtvermögens mit zu betrachten, und zwar insofern, als doch in den gesellschaftlichen Schichten mit geringeren Einkommen die Altersversorgung im wesentlichen über die Sozialversicherung stattfindet, während sie bei Gesellschaftsschichten mit höheren Einkommen, insbesondere bei Unternehmern, im wesentlichen in anderen Bereichen gegeben ist, vor allem im Unternehmen selbst.

Ich hielte es nicht für richtig, das nicht insgesamt zu sehen, denn sonst würde der "kleine Mann" seine Altersvorsorge splitten müssen. Der Unternehmer zum Beispiel läßt das Unternehmen außerhalb der Aufteilung und trägt damit nicht zur Altersvorsorge des anderen bei. Das ist ein sehr vielschichtiges Problem, das von allen Seiten gesehen werden muß.

Ich kehre noch ganz kurz den zweiten Aspekt, der hier sehr wesentlich ist, hervor: Überall dort, wo es das Rentensplitting gibt, gibt es das verschuldensunabhängige Scheidungsfolgenrecht. Es wäre, wenn ich mich an die Diskussion hier im Hause erinnere, möglicherweise doch nicht ganz konsequent, einfach zu sagen: Grundsätzlich gilt hinsichtlich der Scheidungsfolgen das Verschuldensprinzip, aber die Rentenanwartschaft wird ohne Rücksicht auf Verschulden gesplittet. – Also es gibt eine Fülle von Problemen, die erst weiter beraten werden müssen und deren Lösung im wesentlichen davon abhängt, wie man die sozialversicherungsrechtliche Stellung der nichtberufstätigen Frau innerhalb der Ehe gestaltet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Es ist Bestand des österreichischen Rechts, daß Ehegatten eine Mitwirkungspflicht im Erwerb des anderen haben, also bei Selbständigen. Was halten Sie angesichts dieser pensionsrechtlichen Diskussion von diesem mir doch sklavenähnlich erscheinenden Relikt der österreichischen Rechtsordnung?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Sie wissen, daß wir zunächst vorhatten, diese Mitwirkungspflicht unter Aufrechterhaltung der Beistandspflicht zu streichen, daß wir aber dann vor allem im Hinblick auf die gegebene Situation im Bereich der Landwirtschaft wieder davon abgekommen sind, weil ohne entsprechende Änderung in der vor allem sozialversicherungsrechtlichen und steuerabgabenrechtlichen Situation eine isolierte zivilrechtliche Lösung nicht möglich gewesen wäre.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Hlavac, bitte.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie haben im Zusammenhang mit dem Pensionssplitting, das ich auch für sehr problematisch halte, das Verschuldensprinzip angesprochen. Bei der letzten Reform haben wir auch einen Schritt mehr in Richtung Zerrüttungsprinzip gesetzt. Wie sehen Sie das, Herr Bundesminister? Planen Sie, wenn Sie der nächsten Bundesregierung angehören werden, weitere Schritte in diese Richtung?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.


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