Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 123

Zur Frage 6: Es gibt keinen eigenen Anforderungskatalog in unserem Ressort, der derzeit darüber hinaus erarbeitet wird.

Zur Frage 7: Ich darf noch einmal auf die Kompetenzlage verweisen.

Zur Frage 8: Die Überprüfung der Einhaltung der Qualitätskriterien und Pflegestandards obliegt den Ländern. Ich kann hier nichts anderes tun, als das noch einmal zu wiederholen.

Gleichermaßen ist dies die Beantwortung der Frage 9.

Zur Frage 10: Wie schon mehrfach ausgeführt, obliegt auch die Umsetzung dieser Vorstellung den Ländern. Was wir tun, ist, zusätzlich eine österreichweite Pflegeberatung für die Angehörigen und die pflegebedürftigen Menschen anzubieten.

Was Frage 11 betrifft, sind in meinem Ressort auch keine Aufzeichnungen der genannten Art vorhanden, eben aufgrund der Zuständigkeit.

Zur Frage 12 kann ich neuerlich nur auf die Kompetenz verweisen und berichten, daß keine derartige Studie in Auftrag gegeben wurde.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte aber trotzdem sagen, daß wir selbstverständlich jedem Hinweis und jeder Beschwerde, die in unserem Ressort einlangen, sofort nachgehen und in direktem Kontakt mit den Länderverantwortlichen versuchen, eine entsprechende Besserung der Situation zu erreichen.

Ich möchte Sie auch bitten, mich dabei zu unterstützen, daß in den Ländern dort, wo eine Verbesserung der Qualitätsstandards erreicht werden soll, dies tatsächlich vor Ort in der jeweiligen Kompetenz vorgenommen wird. Das betrifft auch die Ausstattung mit entsprechendem Personal, mit entsprechend ausgebildetem Personal.

Was mein Ressort immer wieder tut, ist folgendes: Wir werden ja Ländergesetze betreffend eingeladen, entsprechende Stellungnahmen abzugeben. In all diesen Stellungnahmen meines Ressorts wird der Erarbeitung, der Einhaltung und der Kontrolle von Qualitätsstandards große Bedeutung beigemessen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Trotzdem möchte ich noch einmal sagen, daß die konkrete Umsetzung und die Verantwortung im Sinne unserer Bundesverfassung bei den Ländern liegt. Ich kann hier nur auf die Verfassung verweisen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke der Frau Bundesministerin für ihre Stellungnahme.

Gleichzeitig darf ich diese beantragte Kurzdebatte für beendet erklären.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit nehme ich die Verhandlungen über die Punkte 5 und 6 der heutigen Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Seidinger. Die Uhr ist auf eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 5 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.36

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zurück zum Thema Verkehr: Der Verkehr ist zum Glück kein Pflegefall, wenn er auch oft pflegerischer Maßnahmen bedarf. Diese pflegerischen Maßnahmen stehen heute in sehr starkem Maße auf der Tagesordnung.

Wenn ich – Herr Präsident, ich hoffe, Sie entziehen mir jetzt nicht das Wort – nur einen Satz zum vorhergehenden Kapitel sagen darf: Es wundert mich, daß der Steirer Schöggl nicht weiß,


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