Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 171

Was ich aber grundsätzlich als beunruhigend empfinde, ist, daß gerade im Bereich des Internet die Überwachung – und damit meine ich im besonderen die Überwachung der elektronischen Post – zunimmt. Es wurde heute eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Deutschland publiziert, die besagt, daß alle – etwa mitttels elektronischer Post – über die Grenzen gehenden Kommunikationen vom Bundesnachrichtendienst in Deutschland abgehört werden können, und zwar ohne daß es einen dringenden Verdacht gibt und auch mit der Möglichkeit einer elektronischen Rasterung, also dadurch, daß man nach ganz bestimmten Schlüsselbegriffen abfragt. Es ist zwar so, daß es im nachhinein eine Pflicht zur Information desjenigen oder derjenigen gibt, die abgehört worden sind, man kann jedoch in keinem Fall sicher sein, daß das, was man in der elektronischen Post schreibt, ohne dringenden Verdacht nicht auch überprüft wird.

In diesem Bereich sehen wir in zunehmendem Maße polizeistaatliche Methoden Einzug halten. Wir meinen, daß es sinnvoll wäre, die Verschlüsselung klar und deutlich freizugeben, insbesondere keine Verkürzung beziehungsweise keine Begrenzung der Schlüssellänge vorzusehen. Es muß zur Wahrung der Privatsphäre auch in diesen neuen Medien möglich sein, Verschlüsselungen anzuwenden, etwas, was bei uns derzeit ohnehin nicht verboten ist, aber auch beibehalten werden sollte.

Wir sind überzeugt davon, daß gerade das Vertrauen ins Internet – es ist mehrmals bei beiden Materien angesprochen worden, daß man das Vertrauen in diese neuen Medien stärken will – auch davon abhängen wird, wie stark die Privatsphäre in den neuen Medien geschützt wird. Unserer Meinung nach gibt es dafür in Österreich ein falsches Bewußtsein beziehungsweise noch kein genügend ausgebildetes Bewußtsein, insbesondere bei den Regierungsfraktionen, die die Sorge haben, daß zuviel – unter Anführungszeichen – "schiefläuft", wenn man nicht überall die Hand drauf hat, und Freiraum in diesem Bereich immer seltener gestatten wollen.

Ich betone noch einmal: Wir halten es für sinnvoll, etwa und gerade den Studentinnen und Studenten, die mittlerweile an den Universitäten E-Mail zur Verfügung gestellt bekommen, gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Botschaften zu verschlüsseln, und zwar einfach deshalb, damit sie mit der Anwendung dieser Methoden und Technologien vertraut werden. Denn es soll nicht so sein, daß wir im Internet quasi nur Postkarten verschicken können, die ohnehin jeder liest, es muß auch ein elektronisches Briefgeheimnis geben.

Wir werden jedenfalls den drei Materien, die jetzt verhandelt werden und dann zur Abstimmung stehen, unsere Zustimmung geben und hoffen, daß in der nächsten Legislaturperiode der Schutz der Privatsphäre auch im Internet einen höheren Qualitätsstandard bekommen wird, als wir ihn derzeit noch haben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.54

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sie werden es nicht glauben, aber ich werde sicherlich keine 5 Minuten brauchen, da die Frau Ausschußvorsitzende und der Herr Fraktionssprecher der SPÖ schon sehr detailliert erläutert haben, worum es geht. Ich möchte nur trotz Zustimmung der Grünen, weil es keine zwingenden Bedenken dagegen gibt, an die Ausführungen des Herrn Kollegen Bauer anknüpfen, der richtigerweise gesagt hat: Dieses Gesetz ist inhaltlich eigentlich nichts anderes als die zwingende Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Aber, meine Damen und Herren, man könnte, da man ohnehin nichts anderes tut als das, was die EU vorschreibt, umzusetzen, dem auch einmal ein bißchen vorgreifen. Das wurde zum Beispiel in jenem Punkt, in dem die Ausnahmen für Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Bankdienstleistungen und ähnliches normiert werden, nicht getan. Man hat sich im Gegenteil ziemlich sklavisch an das gehalten, was die EU-Richtlinie vorschreibt. Wenn es aber um VerbraucherInnenschutz insgesamt geht, dann sollten wir uns meiner Meinung nach nicht ausschließlich darauf beschränken, darauf zu warten, was die EU uns zwingend vorgibt, sondern


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