Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 172

auch ein bißchen in Vorlage treten, weil das auch im Sinne der VerbraucherInnen ist. – Das zu dem einen Gesetz.

Das andere Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, also jenes über die Hemmung der Fristen, hat mich zu Beginn, als das Ansinnen an den Ausschuß getragen wurde, amüsiert. Ich habe mir gedacht, das ist ja wirklich erstaunlich, da kommen die Banken daher und sagen, wir wollen einen Feiertag, weil es vielleicht Probleme mit dem Computer geben wird und überhaupt vielleicht die Welt einstürzt – man weiß es ja nicht! –, deshalb brauchen wir einen Feiertag zu unserem Schutz.

Ich bin wirklich sehr stolz darauf, daß der Justizausschuß dieses Anliegen für legitim hält. Aber, um es untechnisch zusammenzufassen: Warum nur die einen und nicht alle? Wäre man ganz mutig gewesen, dann hätte man auch darüber diskutieren können: Warum ist der 31. Dezember nicht überhaupt ein allgemeiner Feiertag?! Schließlich ist nur alle 1 000 Jahre eine Jahrtausendwende, und das wäre es sicherlich wert gewesen. Das meine ich jetzt ganz im Ernst.

Noch ein allerletztes Wort zu einer Bestimmung im Fernabsatz-Gesetz, die noch nicht erwähnt wurde, nämlich das jetzt im Telekommunikationsgesetz geregelte Verbot von nicht verlangter kommerzieller Werbung, das morgen, glaube ich, oder am Freitag auf der Tagesordnung steht. In diesem Punkt sieht man, wie flexibel und einsichtig der Justizausschuß – es klingt immer ein bißchen blöd, wenn man als Mitglied ständig von sich selbst redet; in diesem Fall spreche ich nicht von mir, sondern vom Ausschuß – reagiert, wenn es ein Verlangen, eine Vorlage, einen Vorschlag gibt, der durchaus sinnvoll erscheint. Insofern habe ich mich durch dieses eine Beispiel davon überzeugen lassen, daß sogenannte 27er-Anträge in Ausschüssen Sinn machen, aber dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht noch morgen Näheres. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte, Herr Bundesminister. (Abg. Dr. Krüger – auf die leeren Bänke der Grünen weisend –: Terezija, wo sind deine Kollegen? – Abg. Mag. Stoisits: Beim Essen! – Abg. Dkfm. Holger Bauer: Ist das ein Boykott dir gegenüber? – Abg. Mag. Stoisits: Nein!)

19.57

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gemeinsame Beratung dieser beiden Gesetzentwürfe kommt keineswegs von ungefähr, beruhen sie doch auf einem einheitlichen Ansatz, auf einer einheitlichen übergreifenden Konzeption. Sowohl beim Fernabsatz-Gesetz als auch beim Signaturgesetz geht es primär darum, für unsere Informationsgesellschaft einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der im Internet und in anderen elektronischen Diensten Sicherheit, Vertrauen und Transparenz bietet.

Es ist das Ziel des Fernabsatz-Gesetzes, daß im traditionellen Versandhandel ebenso wie in den modernen elektronischen Vertriebswegen klare und eindeutige Verhältnisse herrschen, auf die sich Verbraucher wie Anbieter einstellen können, und die eine sichere Grundlage für geschäftliche Transaktionen im Fernabsatz bieten.

Sicherheit, Vertrauen und Transparenz sind aber auch die obersten Maximen des Signaturgesetzes, denn sowohl Anbieter als auch Nachfrager sollen die Möglichkeit erhalten, ihren jeweiligen Ansprechpartner sicher zu identifizieren und allfällige Mißbräuche zu entdecken. Die Schaffung solcher rechtlicher Rahmenbedingungen ist schon per se wichtig, weil im elektronischen Geschäftsverkehr wirtschaftlich bedeutsame rechtliche Fragen derzeit offen sind.

Ein in manchen Bereichen bestehendes rechtliches Vakuum stellt aber für manche Anbieter ein gewichtiges Investitionshindernis dar. Auch halten die Mißbrauchpotentiale, die das Internet und die anderen modernen elektronischen Dienste nun einmal auch bieten, viele Unternehmen davon ab, die neuen Medien und ihre Chancen entsprechend zu nutzen.

Die Verbraucher, die in diese Medien einsteigen, stehen vor Schwierigkeiten und Problemen, die sie kaum überschauen können und denen sie vielfach ausgeliefert sind. Umso wichtiger und


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