Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 178

der Gesellschaft völlig verfehlt ist, umgesetzt werden soll, wonach bei Delikten der leichten und mittleren Kriminalität und teilweise auch bei Sexualdelikten gegen Kinder grundsätzliche Straffreiheit und die Anwendung diversioneller Maßnahmen zulässig sind! Da muß ich mich schon fragen, wie so etwas möglich ist!

Gestern regte sich Herr Kollege Steindl darüber auf, daß er von einem Anwalt angeschrieben wurde, weil er sich dadurch in der Ausübung seines politischen Mandates bedroht fühlt! Da frage ich: Wie soll ich mich denn fühlen, wenn Herr Kollege Jarolim, der Justizsprecher der SPÖ, den Herrn Minister auffordert, gegen mich in Oberösterreich einzuschreiten, nur weil ich mir erlaube, im Wege von Fachvorträgen auf Unzulänglichkeiten hinzuweisen? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist wirklich unglaublich! Ich möchte den Herrn Präsidenten auch bitten, daß diese Fragen hier wortwörtlich ausgehoben werden, denn sie sind es wirklich wert, auch den Wählerinnen und Wählern gezeigt zu werden, damit sie sehen, wie man hier offenkundig an der Ausübung des politischen Mandates behindert werden soll! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.23

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Bauer! Sie haben gemeint, daß die Gefahr besteht, daß Frau Ausschußvorsitzende Fekter "gen Himmel fährt", weil sie so erfolgreich war und es ihr gelungen ist, einstimmige Beschlüsse im Justizausschuß und auch hier im Plenum zustande zu bringen.

Ich darf Ihnen sagen: Erstens ist die Tatsache, daß wir einstimmige Beschlüsse verabschieden, ein Zeichen dafür, daß die Sache gut vorbereitet ist. Zweitens ist das ein Beweis dafür, daß sich unsere Ausschußvorsitzende um Konsens bemüht. Und drittens ist das schlicht und einfach ein Beweis dafür, daß sie hervorragende Arbeit leistet, wozu ich ihr herzlich gratulieren möchte! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir stehen heute im Justizbereich am Ende einer Gesetzgebungsperiode, die sich – wie ich meine – durchaus sehen lassen kann, in der wir gemeinsam durchaus erfolgreich gewesen sind. Ich glaube, daß wir darauf auch entsprechend stolz sein können!

Ich möchte auch einige Bemerkungen zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Krüger machen. Herr Kollege Krüger! Sie weisen immer wieder auf diverse Sachverhalte im Zusammenhang mit der Diversion hin. Dazu sage ich: Sie werden nicht glaubwürdiger dadurch, daß Sie krampfhaft Beispiele suchen, die Sie dann erst wieder entkräften müssen! Ich würde an Ihrer Stelle zur Kenntnis nehmen, daß die Mehrheit dieses Hauses dieses Instrument geschaffen hat und die Mehrheit dieses Hauses damit zufrieden ist. Wie gesagt: Unangenehm wird die Diskussion nur deswegen, weil Sie sich nicht belehren lassen! Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP.)

Nächster Punkt: Ich meine, daß es gut war, daß wir im Ausschuß auch die Petition unserer geschätzten Frau Kollegin Gatterer noch auf die Tagesordnung genommen haben. Immerhin bestand dadurch die Möglichkeit, aufzuzeigen, daß von den insgesamt 16 in dieser Petition aufgestellten Forderungen – der Herr Bundesminister hat darüber sehr eindrucksvoll auch im Ausschuß berichtet – zwölf Forderungen erledigt sind, zwei Forderungen teilweise erledigt sind und zwei Forderungen auf internationale Erledigung warten. Diese Gelegenheit wurde wahrgenommen. Ich hoffe, daß Sie sich wenigstens hier der Auffassung anschließen können, daß der Prozeß ein positiver war! (Beifall bei der ÖVP.)

An sich wollte ich noch einige Bemerkungen zum Signaturgesetz machen, aber ich meine, daß ohnedies bereits sehr viel gesagt wurde. Heute sind die elektronischen Medien ein globaler Marktplatz, der nicht mehr nur dem Austausch von Daten dient. Vielmehr werden dadurch im


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