Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 179

mer mehr auch traditionelle Handels-, Vertriebs- und Kommunikationsformen beeinflußt und verändert.

Es war ein Wunsch der österreichischen Wirtschaft, in diesem Bereich Rechtssicherheit zu schaffen und Unsicherheiten zu beseitigen, und ich meine, daß das in weitem Maße gelungen ist. Es wird an uns liegen, leistungsfähige Dienstleister zu fordern und eine entsprechende Aufsicht zu gewährleisten. Wenn dies gelingt, dann gehen wir mit den Gesetzen, die wir heute beschließen, einen guten Weg für den Wirtschaftsstandort Österreich, weil dadurch neue Dienstleistungssektoren geschafften werden, aber auch einen guten Weg für die österreichische Beschäftigungspolitik, weil diese neuen Instrumente auch die Beschäftigung in Österreich positiv beeinflussen werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Jarolim gemeldet. Die Bestimmungen sind bekannt. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.27

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Abgeordneter Krüger hat vorhin behauptet, daß ich heute vormittag den Herrn Bundesminister für Justiz ersucht hätte, gegen Herrn Kollegen Krüger vorzugehen. – Das ist unrichtig!

Ich habe den Herrn Bundesminister ersucht, gegen die Desinformation vorzugehen, die sich bei der FPÖ bemerkbar macht.

Wenn sich Herr Kollege Krüger gleichsam als Synonym für Desinformation betrachtet, dann ist das sein Problem. Ich habe das jedoch nicht gesagt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte, Herr Bundesminister.

20.28

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Abgeordneter Krüger! Ich kann nicht umhin, nun doch noch einmal – wie auch schon heute vormittag – auf dieses von Ihnen angeschnittene Thema einzugehen.

Sie haben mich hinsichtlich meiner Ausführungen von heute vormittag zur Entführung zitiert. Dazu halte ich fest: Auch auf die Kinderpornographie trifft zu, daß in jenen Fällen, in welchen ein realer Tatbestand bei der Herstellung gesetzt wurde, sehr wohl Mißbrauch vorliegt, der nicht unter die Diversion fällt.

Zweitens ist die Behauptung grundsätzlich nicht richtig, die Sie wiederholt aufgestellt haben, daß grundsätzliche Straffreiheit besteht. Das ist nicht richtig! Es besteht keine grundsätzliche Straffreiheit! Das Ausmaß der Strafdrohung ist nur eines von vielen Kriterien. Das wichtigste, was im Vordergrund steht, ist, daß die diversionelle Erledigung von der Schuldform, von der Prävention und von den Folgen her zulässig ist. (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger.) Daher habe ich auch gesagt – und das müßten Sie auch vervollständigen –, daß man hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Delikte in aller Regel unter dem Aspekt der Opferbezogenheit, der Schuldform und der Präventionsfolge Unterscheidungen treffen muß.

Kinderpornographie ist auch ein Tatbestand, wenn ich im Besitz eines derartigen Werks bin. Das ist jedoch etwas anderes als das, was Sie im Auge haben. Sie haben bei der Kinderpornographie immer die Herstellung eines solchen Machwerkes mit Kindern im Auge. (Abg. Dr. Krüger: Das unterliegt der Diversion!) Nein! (Abg. Dr. Krüger: Ja!) Nein! Wenn es bei der Herstellung zu Mißbrauchshandlungen kommt, dann ist ja der Mißbrauch gegeben!

Die realen Handlungen, zu denen es dabei kommt, sind also nicht diversionsfähig, sondern sind Mißbrauch. (Abg. Schwarzenberger – in Richtung des Abg. Dr. Krüger –: Ein schlechter Rechtsanwalt!)


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