Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 20

Österreich hat gemeinsam mit der Europäischen Kommission vor kurzem die erste Biokonferenz in Österreich abgehalten. Diese Biokonferenz ist ein wesentlicher Impuls dafür gewesen, daß wir nun in Brüssel auch die tierischen Produkte in die Richtlinie Biolandbau miteinbeziehen können.

Die politische Vorarbeit hat Österreich während seiner Präsidentschaft geleistet, weil bereits während unserer Präsidentschaft ein politischer Rahmenbeschluß gegeben war, der nun auch mit dem formalen endgültigen Beschluß abgesichert ist. Das bringt aus meiner Sicht zwei große Vorteile, und zwar einerseits den Vorteil, daß nun auch tierische Produkte europaweit den Richtlinien entsprechen, und zweitens, daß damit die österreichische Bioproduktion auch auf diesem Markt faire Wettbewerbsbedingungen vorfindet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage?– Bitte.

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Bundesminister! Unter den österreichischen Biobauern sind sehr viele Kleinbauern. Welche spezielle Regelungen konnten für Kleinbauern umgesetzt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Es handelt sich hiebei insbesondere um die Frage der Haltungsbedingungen. Es gibt in dieser Richtlinie im Prinzip das Anbindeverbot der Tiere – das halte ich für richtig –, gleichzeitig wird mit dieser Richtlinie aber auch sichergestellt, daß für kleinere Betriebe, die wir gerade in Österreich haben, laut Kleinerzeugerregelung jene Ausnahmebestimmungen möglich sind, die wir brauchen – allerdings nur dann, wenn insgesamt eine tiergerechte Haltung, etwa nach den Kriterien des Tiergesundheitsindex vorgesehen ist. Ich bin froh darüber, daß wir diese Haltung und diese Regelung gerade für diese typischen österreichischen Biobetriebe umsetzen konnten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Smolle, bitte.

Abgeordneter Karl Smolle (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Ich muß auf meine Frage betreffend Antibiotika zurückkommen und hoffe, daß Sie zumindest jetzt mit mir konform gehen und wir einer Meinung darüber sind, daß man die Anwendung von Pharmazeutika möglichst zurückdrängen sollte. Das ist aber nur bei artgerechter Tierhaltung möglich und vielleicht bei entsprechenden flächendeckenden Impfungen von Muttersäuen zum Beispiel.

Daher meine Frage: Wie wollen Sie erreichen, daß es eine artgerechtere Haltung sozusagen nach europäischem Maßstab gibt und die Tierfabriken zurückgedrängt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Hier teile ich Ihre Meinung tatsächlich, Sie haben recht. Der wesentlichste Ansatz ist, daß wir die europäischen Standards in der Tierhaltung Schritt für Schritt verbessern. Ich meine etwa, daß die Frage der Regelung im Legehennenbereich ein Schritt war, der aus österreichischer Sicht nicht ausreichend war. Österreich hat daher gegen diese Regelung gestimmt, weil das österreichische Ziel, Verbot der Käfighaltung, mit dieser Verordnung nicht umgesetzt werden konnte. Verbesserte Tierschutzbedingungen bringen viele positive Effekte. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Wabl, bitte.

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Bundesminister! Habe ich die Beantwortung der Frage des Kollegen Schwarzenberger richtig verstanden, daß in Zukunft Biobauern, insbesondere Demeter-Bauern, nicht dazu gezwungen werden können, bei ihren Tieren die Hörner abzubrennen, weil sie kein Geld für Stallungen haben, die den EU-Richtlinien entsprechen würden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.


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