Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 19

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Welche Maßnahmen konnten in bezug auf antibiotische Futtermittel auf europäischer Ebene gesetzt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Neben dem schon angesprochenen Verbot von Antibiotika im Futtermittel sind insbesondere klare einheitliche Vorschriften hinsichtlich der Zulassung und Registrierung derartiger Produkte vorgesehen. Es ist zweitens eine exakte amtliche Kontrolle vorgesehen, die offensichtlich noch in einigen Mitgliedstaaten verbessert werden muß. Es ist drittens ein einheitliches EU-System hinsichtlich der Betriebsnummern vorgesehen, damit auch im Falle von Verstößen eine Nachvollziehbarkeit des Futtermittels gegeben ist. Es gibt seitens der Mitgliedsstaaten eine klare Berichtspflicht an die Kommission. Die EU-Vorschriften gelten auch für Drittländer, sodaß das gemeinsame Überwachungsprogramm, das es im Futtermittelbereich bereits gibt, aus meiner Sicht eine vernünftige Grundlage für die Sicherheit sowohl der Bauern als auch der Konsumenten darstellt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Wabl, bitte.

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Bundesminister! Gerade die Massentierhaltung hat dazu beigetragen, daß im Bereich der Futtermittel, im Bereich der Tierhaltung Antibiotika, Pharmazeutika, chemische Zusätze überhand genommen haben und jetzt mehr Kontrollen, mehr Auflagen und mehr Verordnungen durchgeführt werden, um das einzudämmen.

Was werden Sie tun, damit gerade jene Bauern, die biologisch wirtschaften, kleinere oder mittlere Betriebe sind und aufgrund dieser Verordnungen jetzt schikaniert werden, entlastet werden, weil sie dafür nicht verantwortlich sind?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Der Ansatz, den Österreich wählt, ist jener über das österreichische Umweltprogramm, von dem wir schon gesprochen haben. Sie wissen, daß im österreichischen Umweltprogramm eine Intensitätsgrenze mit zwei GVE je Hektar vorgesehen ist. Sie wissen, daß im österreichischen Umweltprogramm vor allem biologisch wirtschaftende Betriebe unterstützt werden, die in besonderer Weise auch auf die Umweltverträglichkeit nicht nur der tierischen, sondern auch der pflanzlichen Produktion Bedacht nehmen und darauf hinwirken.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister.

Damit haben wir diesen Fragenkomplex erledigt.

Die nächste Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Schwarzenberger. – Bitte.

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

281/M

Wie stellen Sie sich zur Einbeziehung der tierischen Produktion in die Verordnung (EWG) 2029/91 über den ökologischen Landbau für Österreichs Biobauern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Die Biolandwirtschaft ist für Österreich ein wichtiges, so würde ich sagen, Zukunftsprojekt, das wir weiter ausbauen wollen. Wir sind da europaweit Spitze, und wir wollen diese Spitzenposition halten.


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