Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 33

Zweifel gekommen, ob die jahrhundertealte Erfahrung noch Gültigkeit hat, wonach die Weisheit mit dem Alter kommt. Ich glaube, da kommt das Alter allein, meine Damen und Herren. (Ironische Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Krüger: Ungeheuerlich! Frechheit! Entschuldigen Sie sich! – Abg. Scheibner: Geschmacklosigkeit! Fällt dir sonst nichts mehr ein?!)

Meine Damen und Herren! Hochwertiges Trinkwasser, intaktes Grundwasser und saubere Seen und Flüsse, all das sind Schätze. (Abg. Dr. Krüger: Ungeheuerlich!) Daß diese geschützt und erhalten werden, und zwar nicht nur für uns, sondern auch für die kommenden Generationen, das soll und muß das Wasserrecht regeln. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Krüger: Niveaulosigkeit!)

Meine Damen und Herren! Außerdem muß das Wasserrecht die wasserwirtschaftliche und ökologische Nutzung regeln, aber es geht auch darum, den Menschen vor den Gefahren des Wassers zu schützen. (Abg. Dr. Krüger: Entschuldigen Sie sich für diese Entgleisung! – Abg. Gaugg: Entschuldigen Sie sich! – Abg. Scheibner: Nimm das zurück! – Abg. Wabl: Weisheit ist keine Frage der Intelligenz!)

Trinkwasser ... (Anhaltende lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Krüger: Entschuldigen Sie sich! Das ist wirklich niveaulos! – Abg. Gaugg: Sie sollen sich entschuldigen! – Abg. Wabl: Weisheit ist keine Intelligenzfrage!)

Meine Damen und Herren! (Abg. Scheibner: Du sollst dich entschuldigen!) Trinkwasser in ausreichender Menge und hoher Qualität wie in Österreich zu haben, heißt, das Gold der Zukunft zu haben, und es gilt, dieses Lebensmittel Nummer eins zu schützen.

Durch die Wasserrechtsgesetz-Novellen 1990 und 1997 wurde dem verstärkten Schutz des Wassers, der schlanken und effizienten Verwaltung sowie auch der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht Rechnung getragen. War im Jahre 1990 die Wasserrechtsgesetz-Novelle die große theoretische Novelle, so ist 1997 das Wasserrecht in die Praxis umgesetzt worden. Und ich meine, daß mit dieser Novelle 1999 den neuen Organisationsmöglichkeiten für Genossenschaften und Verbände entsprechend Rechnung getragen wird.

Es ist notwendig, gerade in diesem Bereich das Wasserrecht an die heutigen Erfordernisse anzupassen. Die heute vorliegende Novelle ermöglicht den Wassergenossenschaften und Was-serverbänden mehr Satzungsautonomie und einen größeren Handlungsspielraum, und sie beseitigt unnötige Bürokratie.

Neu – das ist sehr positiv – ist die sogenannte Typengenehmigung. Meine Damen und Herren! Durch diese Typengenehmigung wird es dem Bundesminister durch Verordnung möglich, bestimmte Typisierungen von Anlagen und Anlagenteilen festzusetzen und nicht ständig neue Genehmigungen aussprechen zu müssen. Ich bitte Sie, Herr Bundesminister, diese Verordnung ehestens umzusetzen.

Diese Novelle ermöglicht aber auch – und das ist für kleinere Abwasseranlagen besonders wichtig – eine Fristverlängerung bis 2005 und in manchen Bereichen bis 2012. Dann sollten die größten Probleme der Bundesländer Kärnten und Salzburg endgültig gelöst sein.

Meine Damen und Herren! Durch einen §-27-Antrag ist es auch in Zukunft gewährleistet, daß die regelmäßige Vorlage eines Trinkwasserberichtes erfolgt. Ich hoffe, daß damit endgültig die unterschiedlichen Auffassungen bezüglich Trinkwasser und Grundwasser beseitigt werden.

Alle wollen sauberes Wasser – in ausreichender Menge und möglichst billig, aber niemand will auf den Fortschritt verzichten. Der Verkehr nimmt zu, die Luftfahrt, der Ausstoß von Kerosin, Ölheizungen, gefährliche Transporte und so weiter nehmen an Umfang rasant zu. Dies alles erfolgt mit deutlichen Auswirkungen auf den Schutzfaktor Boden und auf den Schutzfaktor Wald. Der Wald hat das größte Speichervermögen. Der Waldboden filtert nicht nur, sondern wirkt auch wie ein Schwamm, sichert und hält Regen und Schmelzwasser zurück.


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