Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 47

Im Sanierungsgebiet befinden sich zehn Gemeinden und rund 40 000 Einwohner. Die Menschen, die dort leben, wurden laufend über die Werte ihres Trinkwassers informiert und sind gerade deswegen stark beunruhigt.

Der Fernwasserverband, der Versorger, kann mit Maßnahmen nicht warten, bis das Ping-Pong-Spiel zwischen dem Ministerium und dem zuständigen Landesrat in Oberösterreich ausgespielt ist und eine Maßnahmenverordnung in Kraft ist, die eine Verbesserung der dortigen Trinkwassersituation mit sich bringen würde. Die vorliegende Wasserrechtsgesetz-Novelle trägt – und deshalb meine Bezeichnung "light" – dazu überhaupt nichts bei. Die Nitratwerte liegen nach wie vor zwischen 40 und 60 Milligramm, Tendenz, wenn ich es vorsichtig ausdrücken darf, gleichbleibend bis leicht steigend, die Pestizidwerte liegen bei 0,5 Mikrogramm, der Grenzwert wäre, wie schon gesagt, 0,1 Mikrogramm.

So sieht die Realität aus, obwohl alle Güllegruben von den Sachverständigen der Bezirksbauämter, unter Assistenz der Bezirksbauernkammer, auf ihre Dichtheit überprüft wurden. Die öffentliche Kanalisation ist kamerabefahren, das heißt, auch dort wurde die Dichtheit klar attestiert. Auch die wenigen häuslichen Senkgruben wurden überprüft. – Und trotzdem steigt der Nitratwert. Atrazinausbringung ist verboten – und trotzdem bleibt der Pestizidwert gleich. Woher, so frage ich mich, kommen diese Werte, wenn nicht aus der Luft oder vielleicht doch aus einer unsachgemäßen landwirtschaftlichen Bearbeitung?

Die Versorger müssen reagieren, wenn keine behördlichen Maßnahmen gesetzt werden. Die Reaktion des Versorgers, meine Damen und Herren, besteht darin, daß ein Kohlefilter gebaut werden mußte; Kostenpunkt 20 Millionen Schilling oder 1 S pro Kubikmeter Wasser laufend. Für die Senkung des Nitratwertes bleibt uns nichts anderes übrig, als neue Wässer zu erschließen. Wir haben auch neue Wässer, ich darf nur nicht sagen, wo, denn wenn ich das hier sagen würde, würde der Preis für diese Wässer enorm steigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man spricht in diesem Zusammenhang von Einmalzahlungen von 100 000 S pro Sekundenliter oder, wie es in Salzburg angeblich der Fall ist – ich habe das nicht überprüft – 15 S pro Kubikmeter laufend. Mit diesen Kosten werden die Konsumenten belastet.

Meine Frage hiezu, Herr Minister: Warum geht man nicht endlich auch dieses Kapitel an und erklärt Wasser zum öffentlichen Gut, um vor allem die Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten zu senken? (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)

Meines Wissens gibt es noch zwei Länder in Europa, Österreich und einen BENELUX-Staat, aber die letzte Meldung war, es gebe nur mehr ein Land, nämlich Österreich, wo Wasser ... (Abg. Haigermoser: Wissen Sie, wer in Salzburg ressortmäßig dafür verantwortlich ist? – Die Sozialdemokratie!) Nein, das weiß ich nicht, aber wer auch immer dafür zuständig ist: Dieser Preis ist einfach nicht haltbar. Wer auch immer dafür zuständig ist, Herr Kollege, wir müssen danach trachten, Wasser für die Menschen, für die Konsumentinnen und Konsumenten billiger zu machen. Der ausgabendeckende Wasserpreis, heute kalkuliert, ohne die Maßnahmen, die von mir zitiert wurden, liegt bei 17 S pro Kubikmeter. Sie können sich also ausrechnen, wie es mit dem Wasserpreis weitergehen wird.

Was die Konsumenten dazu sagen, brauche ich, glaube ich, den Abgeordneten hier nicht zu sagen. Eine Aussage ist mir aber in Erinnerung geblieben: Ihr könnt Steuerreformen machen, soviel ihr wollt, wenn ihr uns das Geld durch Gebühren auf der anderen Seite wieder wegnehmt, hat das keinen Sinn. Ich meine, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bundesminister, wir schulden den Menschen, den Konsumenten, keine Wasserrechtsgesetz-Novelle light, sondern eine, mit der diese Probleme wirklich in Angriff genommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

11.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.


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